16.02.2016 - 3.1 Schülerbeförderungssatzung

Beschluss:
vertagt
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Herr Viehrig gibt das Wort an Herrn Fröhlich.

 

Der Stadtverordnete Fröhlich weist namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zunächst darauf hin, dass dieser Antrag bislang bis zur Prüfung durch das Rechtsamt zurückgestellt wurde.

 

Frau Rademacher informiert, dass das Rechtsgutachten nun per 22.01.16 vorliegt. Im Ergebnis der Stellungnahme kann nun eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung vollzogen werden. Der Schülertransport ist nur pflichtig im Hinblick auf die Organisation der Beförderung der Schüler von der Wohnung zur Schule und wieder zurück, um so die Teilnahme am Unterricht, also an schulischen Maßnahmen zu ermöglichen. Der Besuch von nicht verpflichtenden außerschulischen Veranstaltungen ist demnach nicht inbegriffen. Dieses Angebot wurde jedoch bislang durch den Fachbereich gewährleistet. Der schriftliche Verzicht des Anspruchs auf die Beförderung von der Schulanschlussbetreuung zur Wohnung sollte in jedem Fall in die Schülerbeförderungssatzung § 5 Abs. 3 aufgenommen werden, wenn Eltern die Beförderung zu einer Schulanschlussbetreuungnschen. Diesbezüglich soll es noch Verständigungen mit dem Kreisschulbeirat geben, da die Schülerbeförderungssatzung mitbestimmungspflichtig ist. Es wird vorgeschlagen, den Transport zur Schulanschlussbetreuung aus Kulanz und wie bisher als Einzelfallentscheidungen mit Ausnahmebewilligungen zu gewährleisten. Die Satzungsänderung wird in den Geschäftsgang der Verwaltung gegeben und soll den Stadtverordneten im Mai zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Herr Keller stimmt dem Vorschlag mit den beiden geregelten Fahrten pro Schultag zu.

 

Herr Fröhlich ist mit dem Vorhaben der Verwaltung einverstanden und schlägt vor, den Antrag zurückzustellen.

 

Gegen diesen Verfahrensvorschlag regt sich kein Widerspruch. Die Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu.

 

Die Vorlage wird zurückgestellt.

 

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