18.02.2016 - 3.3 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung SBV (ff), OBR
- Datum:
- Do., 18.02.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und weist darauf hin, dass sie derzeit in den Ortsbeiräten und am 8.3.2016 federführend im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr behandelt wird. Anhand der Prioritätenliste erläutert sie die Vorlage.
Herr Krause hat Anmerkungen zu den B-Plänen Nr. 146 (Nordwestseite Jungfernsee/Nördliche Parkanlage Villa Jacobs), Nr. 147 (Anbindung Golm/Golmer Chaussee) und Nr. 74 (Amundsenstraße/Kirschallee, verbleibende Teilbereiche). Hier solle jeweils eine Prioritätenumstufung vorgenommen werden. Der B-Plan Nr. 147 solle von der derzeitigen Kategorie 1 umgestuft werden. Bezüglich des B-Plans Nr. 146 sei die Einstufung nochmals zu überprüfen. Für den B-Plan Nr. 74 schlägt er eine Umstufung von Priorität 3 auf 2 I vor und bittet darum, seine Vorschläge ins Protokoll aufzunehmen.
Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) weist zum B-Plan Nr. 74 darauf hin, dass dieser gegenwärtig Thema in der Kleingartenkommission sei und eine Umstufung aktuell nicht notwendig.
Frau Holtkamp geht auf die Einwände von Herrn Krause ein. Sie begründet, warum der B-Plan Nr. 147 in der Kategorie 1 verbleiben müsse. Die Überprüfung der Einstufung des B-Planes Nr. 146 sowie den Vorschlag der Umstufung des B-Planes Nr. 74 von Priorität 3 auf die Kategorie 2 I nimmt die Verwaltung auf.
Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2016 bis 2017 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.