17.03.2016 - 3.2 Pfingstberghang / Villa Henckel - Lösungsvorsch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) dankt für die Verschiebung der Tagesordnungspunkte und bringt die Vorlage ein. Anhand einer PowerPoint-Präsentation geht er auf die einzelnen Standpunkte der Beteiligten ein und stellt die Varianten A und B der Beschlussvorlage vor. Dabei stellt er klar, dass die Variante A aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht komme; als eine einvernehmliche Lösung bliebe nur die Variante B. Er weist auf die Behandlungen der Vorlage im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie im Finanzausschuss hin, in denen die Beschlussvorlage unter Streichung des Punktes vier, zur Kostenübernahme, angenommen worden sei. Über die Kostenfragesse mit den Beteiligten noch einmal verhandelt werden.

 

 

Frau Heigl bringt den Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE ein und erläutert ihn.

 

Der Hauptausschuss möge die DS 16/SVV/0079 in der folgenden Neufassung beschließen:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf eine mit dem B-Plan konforme und für die Stadt kostenneutrale Lösung hinsichtlich der Parkanlage „Pfingstberghang/Villa Henkel“ hinzuwirken (Grundlage ist der B-Plan Nr. 48 „Am Neuen Garten“).

 

2. Gespräche zu notwendigen Arrondierungen der Binnengrenze zur privaten Parkanlage sind dahingehend zu führen, dass: - bestehende Diskrepanzen zwischen den Abgrenzungen der Privatparzelle und den B-Plan-Festsetzungen „private Parkanlage“ und „öffentliche Grünfläche“ ausgeräumt werden - eine größtmögliche Nutzbarkeit für die Bevölkerung im Bereich der öffentlichen Parkanlage erreicht wird.

 

Grundlage ist die Anlage 1 „Variante B-Plan (mit Flächentausch und Arrondierung)“.

 

3. Zur Einhaltung des B-Planes gehört auch die öffentliche Zugänglichkeit der Grün-/Parkfläche. Diese ist durch Verwaltungshandeln sicherzustellen.

 

4. Die Herstellung der Parkanlage, deren Pflege und Erhaltung ist nicht Aufgabe der Stadt. Eine Beteiligung finanzieller Art wird ausgeschlossen.“

 

 

Herr Jäkel spricht sich für den Änderungsantrag aus. Er sieht hierin eine gute Balance in der Aufteilung von privat und öffentlich genutzter Fläche. In der Variant B der Beschlussvorlage hingegen sehe er eine Benachteiligung des öffentlichen Interesses, wie er selbst durch eine Ortsbegehung feststellen konnte. Dem Vorschlag der Verwaltung nne er demnach nicht zustimmen.

 

 

Herr Piest beantragt die Streichung des Punktes vier aus der Beschlussvorlage der Verwaltung.

 

4. Hinsichtlich der laufenden Pflege und Erhaltung kann eine Kostenbeteiligung durch die Landeshauptstadt vorgesehen werden, die unter Haushaltsvorbehalt zu stellen ist. Die Kostenbeteiligung darf höchstens dem Aufwandsanteil auf den öffentlich nutzbaren Flächen entsprechen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE zur Abstimmung.

 

 

Der Hauptausschuss möge die DS 16/SVV/0079 in der folgenden Neufassung beschließen:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf eine mit dem B-Plan konforme und für die Stadt kostenneutrale Lösung hinsichtlich der Parkanlage „Pfingstberghang/Villa Henkel“ hinzuwirken (Grundlage ist der B-Plan Nr. 48 „Am Neuen Garten“).

 

2. Gespräche zu notwendigen Arrondierungen der Binnengrenze zur privaten Parkanlage sind dahingehend zu führen, dass: - bestehende Diskrepanzen zwischen den Abgrenzungen der Privatparzelle und den B-Plan-Festsetzungen „private Parkanlage“ und „öffentliche Grünfläche“ ausgeräumt werden - eine größtmögliche Nutzbarkeit für die Bevölkerung im Bereich der öffentlichen Parkanlage erreicht wird.

 

Grundlage ist die Anlage 1 „Variante B-Plan (mit Flächentausch und Arrondierung)“.

 

3. Zur Einhaltung des B-Planes gehört auch die öffentliche Zugänglichkeit der Grün-/Parkfläche. Diese ist durch Verwaltungshandeln sicherzustellen.

 

4. Die Herstellung der Parkanlage, deren Pflege und Erhaltung ist nicht Aufgabe der Stadt. Eine Beteiligung finanzieller Art wird ausgeschlossen.

 

Er wird mit 2:4:1 Stimmen abgelehnt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag von Herrn Piest, die Streichung des Punktes vier aus der Beschlussvorlage der Verwaltung zur Abstimmung.

 

4. Hinsichtlich der laufenden Pflege und Erhaltung kann eine Kostenbeteiligung durch die Landeshauptstadt vorgesehen werden, die unter Haushaltsvorbehalt zu stellen ist. Die Kostenbeteiligung darf höchstens dem Aufwandsanteil auf den öffentlich nutzbaren Fchen entsprechen.

 

 

Er wird einstimmig angenommen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf eine einvernehmliche Regelung zwischen der MDB, der SPSG und der LHP betreffend die Nutzung der Parkanlage „Pfingstberghang/Villa Henckel“ hinzuwirken. Grundlage soll die in Anlage 2 dargestellte Variante B der Flächenabgrenzung zwischen der öffentlich nutzbaren Parkanlage und den privat nutzbaren Teilen des wiederherzustellenden Gartenparks sein.

 

2. Der hierfür erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 48 „Am Neuen Garten“ hinsichtlich Abgrenzung und Größenverhältnis zwischen öffentlicher und privater Parkanlage wird zugestimmt.

 

3. Voraussetzung für die einvernehmliche Regelung ist die im Nießbrauchvertrag zwischen der MDB und der SPSG garantierte Übernahme der Investitionskosten für die Bereinigung und Wiederherstellung der Parkanlage sowie für die Erneuerung der Villa Schlieffen durch die MDB.

 

4. Hinsichtlich der laufenden Pflege und Erhaltung kann eine Kostenbeteiligung durch die Landeshauptstadt vorgesehen werden, die unter Haushaltsvorbehalt zu stellen ist. Die Kostenbeteiligung darf höchstens dem Aufwandsanteil auf den öffentlich nutzbaren Flächen entsprechen.

 

5. In der einvernehmlichen Regelung ist vorzusehen, dass bereits während der Arbeiten zur Wiederherstellung in einem möglichst weiten Umfang die Zugänglichkeit der Parkanlage wieder gewährleistet wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage