15.10.2002 - 5 Umsetzung Grundsicherungsgesetz in der Stadtver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Jugend, Soziales und Wohnen
- Datum:
- Di., 15.10.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr
Böttche bringt die
Mitteilungsvorlage ein und gibt Erläuterungen.
Frau
Schulze fragt, ob
die Aufgabe unbefristet bleibt und ob bereits beim Bund der Antrag auf
Erstattung gestellt wurde.
Herr
Böttche erklärt,
dass die Kommune diese Aufgabe zu erfüllen hat. Dies ist eine unbefristete
Aufgabe der Stadt.
Es ist
geplant, zwei Mitarbeiter aus dem bereich Soziales umzusetzen. Derzeit wird
geprüft, welche Mitarbeiter umgesetzt werden können. Die frei werdenden Stellen
im Bereich Soziales müssen dann neu besetzt werden.
Der
Erstattungsanspruch beim Bund wird geltend gemacht, sobald dies rechtlich
möglich ist.
Herr
Näder bittet hierzu
um regelmäßige Information zum aktuellen Stand der Umsetzung.
Frau
Wurziger fragt, ob
dadurch andere Zahlungen für Hilfeempfänger wegfallen.
Herr
Bindheim erklärt,
dass sich dies auf die einmaligen Beihilfen auswirken kann. Hier sind die
Gespräche aber noch nicht abgeschlossen.
Die
Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.