15.03.2016 - 8.2 Wohnungsentwicklungsplan
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW - Wiedervorlage -
- Datum:
- Di., 15.03.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
16/SVV/0051 Wohnungsentwicklungsplan
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Müller-Preinesberger informiert, dass der Antrag im SBV-Ausschuss bereits positiv bewertet wurde. Die Punkte 1 bis 3 und 5 werden im Wohnungspolitischen Konzept bereits behandelt.
Sollte der Antrag so beschlossen werden, gibt es in der LHP zwei unterschiedliche Beschlussfassungen. Daher unterbreitet die Verwaltung einen konstruktiven Vorschlag, um in der gleichen Begrifflichkeit zu bleiben.
Die benannten Punkte sind wichtig, sollten aber nicht unter unterschiedlicher Begrifflichkeit behandelt werden.
Frau Dreusicke findet die Empfehlung vernünftig.
Herr Jekel verweist darauf, dass am 07.04.2016 der Begleitkreis Wohnungspolitisches Konzept tagt. Dort wird ein Arbeitsprogramm beschlossen. Die Punkte könnten mit in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden.
Frau Schulze bittet Herrn Heuer, dann diesen Punkt mit in den SBV-Ausschuss zu nehmen, um eine einheitliche Beschlussempfehlung zu geben.
Herr Heuer teilt mit, dass dies ja auch im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung besprochen werden kann.
Frau Müller-Preinesberger schlägt folgenden geänderten Beschlusstext vor:
Der OBM wird beauftragt sicherzustellen, dass die nachfolgenden Punkte 1 bis 5 im Wohnungspolitischen Konzept Niederschlag finden und zur Umsetzung gebracht werden.
Frau Eisenblätter stellt dies zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum und zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzeptes einen Wohnungsentwicklungsplan aufzustellen, in dem die Landeshauptstadt (LHP) unter anderem darlegt
Der OBM wird beauftragt sicherzustellen, dass die nachfolgenden Punkte 1 bis 5 im Wohnungspolitischen Konzept Niederschlag finden und zur Umsetzung gebracht werden:
- welche Flächen kurzfristig und mittelfristig für den Wohnungsbau und damit für eine Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zur Verfügung stehen, welche Flächen langfristig hierfür vorgesehen sind und
- nachweist, inwieweit damit ausreichende Flächen für den Wohnungsbau bei der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung vorhanden sind und wie dabei eine soziale Durchmischung berücksichtigt wird.
- Mit dem Wohnungsentwicklungsplan sollen hinreichende Informationen über den lokalen Wohnungsmarkt veröffentlicht und diese zeitnah und regelmäßig fortgeschrieben werden, damit auf dieser Grundlage nicht nur die LHP, sondern auch die privaten Bauträger und Investoren, qualifiziert über die Auswahl und Ausgestaltung der anzuwendenden Instrumente entscheiden können.
- Im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung soll auch eine Analyse der Baugenehmigungsüberhänge sowie der Potenzialflächen- und Baulückenerfassung erstellt und zu veröffentlicht werden.
- Für die Bezahlbarkeit des Wohnens sind Beschlussvorlagen der Stadtverordnetenversammlung zukünftig mit einer sachkundigen Einschätzung, wie sich der Beschluss auf die Wohnkosten in der LHP auswirkt, zu versehen.