17.10.2002 - 3 Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - einschließlich Änderungsantrag Fraktion CDU -
- Datum:
- Do., 17.10.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Hüneke bringt den
Antrag ein und begründet diesen.
Herr
Cornelius bringt
den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion ein und gibt Erläuterungen.
Frau
Holtkamp macht
deutlich, dass mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan auch andere Vorhaben in
das Aufhebungsverfahren gelangen würden. Durch die Einleitung des
Aufhebungsverfahrens würde eine schwierige rechtliche Situation entstehen.
Frau
Reiß fragt, ob der
Vorhaben- und Erschließungsplan aufgehoben wird, falls das Spaßbad nicht
zustande kommt.
Frau
Holtkamp weist
darauf hin, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan in seiner ersten Änderung
nicht in Kraft getreten ist.
Frau
Calek ergänzt, dass
dieser ausgesetzt wurde, bis das Finanzierungskonzept vorliegt.
Herr
Cornelius fragt, ob
es eine Frist für die Erstellung des Finanzierungskonzeptes gab.
Frau
Holtkamp erklärt,
dass die Fristsetzung hier versäumt wurde.
Frau
Calek weist darauf
hin, dass der Satzungsgeber die Stadtverordnetenversammlung ist. An der Satzungslage
kann die Verwaltung nichts ändern.
Frau
Reiß stellt
folgenden Änderungsantrag:
"Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit rechtliche Bedenken zur
Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Freizeitpark Drewitz
bestehen."
Frau
Hüneke begrüßt den
Änderungsantrag von Frau Reiß.
Herr
Jäkel würde
begrüßen, wenn der Antragsteller den Antrag für ca. drei Monate zurücksetzen
könnte, da es aus seiner Sicht Fortschritte gibt.
Er kann
dem Antrag sowie dem Änderungsantrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen.
Frau
Geywitz macht
deutlich, dass der Rechtsstatus eindeutig durch die Verwaltung geprüft werden
muss. Hierzu sollte ein Prüfantrag beschlossen werden.
Sie
beantragt getrennte Abstimmung beider Beschlusspunkte.
Beschlusstext:
1. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, alle nötigen Schritte zur Aufhebung des
Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan Freizeitpark Drewitz zu
prüfen, wenn nicht bis zum 31.12.2002 die vertraglichen Voraussetzungen
zwischen der Stadt und dem Investor geschaffen werden und für die Verzögerungen
der Investor die Verantwortung trägt.
2.
Gleichzeitig soll geprüft werden, ob es möglich ist, dass die Stadtwerke auf
dem Gelände ein Hallen- und Freibad errichten und betreiben.