17.10.2002 - 3 Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Hüneke bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Cornelius bringt den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion ein und gibt Erläuterungen.

 

Frau Holtkamp macht deutlich, dass mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan auch andere Vorhaben in das Aufhebungsverfahren gelangen würden. Durch die Einleitung des Aufhebungsverfahrens würde eine schwierige rechtliche Situation entstehen.

 

Frau Reiß fragt, ob der Vorhaben- und Erschließungsplan aufgehoben wird, falls das Spaßbad nicht zustande kommt.

 

Frau Holtkamp weist darauf hin, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan in seiner ersten Änderung nicht in Kraft getreten ist.

 

Frau Calek ergänzt, dass dieser ausgesetzt wurde, bis das Finanzierungskonzept vorliegt.

 

Herr Cornelius fragt, ob es eine Frist für die Erstellung des Finanzierungskonzeptes gab.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass die Fristsetzung hier versäumt wurde.

 

Frau Calek weist darauf hin, dass der Satzungsgeber die Stadtverordnetenversammlung ist. An der Satzungslage kann die Verwaltung nichts ändern.

 

Frau Reiß stellt folgenden Änderungsantrag:

"Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit rechtliche Bedenken zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Freizeitpark Drewitz bestehen."

 

Frau Hüneke begrüßt den Änderungsantrag von Frau Reiß.

 

Herr Jäkel würde begrüßen, wenn der Antragsteller den Antrag für ca. drei Monate zurücksetzen könnte, da es aus seiner Sicht Fortschritte gibt.

Er kann dem Antrag sowie dem Änderungsantrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen.

 

Frau Geywitz macht deutlich, dass der Rechtsstatus eindeutig durch die Verwaltung geprüft werden muss. Hierzu sollte ein Prüfantrag beschlossen werden.

Sie beantragt getrennte Abstimmung beider Beschlusspunkte.

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Beschlusstext:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle nötigen Schritte zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan Freizeitpark Drewitz zu prüfen, wenn nicht bis zum 31.12.2002 die vertraglichen Voraussetzungen zwischen der Stadt und dem Investor geschaffen werden und für die Verzögerungen der Investor die Verantwortung trägt.

 

2. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob es möglich ist, dass die Stadtwerke auf dem Gelände ein Hallen- und Freibad errichten und betreiben.

 

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Abstimmungsergebnis zu Punkt 1:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       0

Dem Punkt 1 des Antrages wird in geänderter Fassung zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 2:

Zustimmung:               1

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       1

Der Punkt 2 des Antrages wird abgelehnt.

 

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