24.10.2002 - 4 Richtlinie über die Finanzierung und Leistungss...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Schweers weist darauf hin, dass allen Ausschussmitgliedern eine neugefasste Richtlinie vorliegt. Die Veränderungen sind fett gedruckt.

Er erklärt, dass es zum Beschlusstext einen weiteren Punkt gibt und erläutert die vorliegenden Änderungen.

 

Herr Bretz macht darauf aufmerksam, dass die Kopien der Folien, die dem Protokoll als Anlage beigefügt wurden, nicht vom amt. Oberbürgermeister unterzeichnet wurden.

 

Herr Jakobs weist darauf hin, dass die Änderungen in die Neufassung eingearbeitet wurden und diese von ihm unterzeichnet sind.

 

Frau Knoblich macht deutlich, dass der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften die Richtlinie beschlossen hat. Die Ergänzung des Beschlusstextes um den Punkt 5 hat im Finanzausschuss nicht vorgelegen und konnte daher nicht beschlossen werden.

 

Herr Dr. Schirmer erklärt, dass die Ergänzungen tragfähige Kompromisslösungen sind. Die Richtlinie sollte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt beschlossen werden. Dann sollte erneut geprüft werden.

 

Herr Jakobs schlägt vor, einen Termin festzulegen, um die Erfahrungen mit der Richtlinie auszuwerten.

 

Frau Keilholz stellt folgenden Antrag:

"Die Verwaltung wird beauftragt, im April 2004 dem Jugendhilfeausschuss über die Erfahrungen mit der vorliegenden Kita-Finanzierungsrichtlinie zu berichten."

 

Herr Oeter macht deutlich, dass die Auswertung erst im Juni 2004 erfolgen kann.

 

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im April 2004 dem Jugendhilfeausschuss über die Erfahrungen mit der vorliegenden Kita-Finanzierungsrichtlinie zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  1

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

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Beschlusstext:

1. Grundlage für die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe ist die in der Anlage beigefügte Richtlinie, die mit Wirkung zum 01.01.2003 in Kraft tritt.

 

2. Diese Richtlinie findet unmittelbar Anwendung auf die Finanzierung und die Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

3. Für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2002 werden abweichend von der Richtlinie zur Finanzierung von KITA´s in freier Trägerschaft vom 12.03.1997 (Drucksache Nr. 97/0149/1) folgende Zuschüsse gewährt:

-  Es erfolgt keine Kostensatzvereinbarung. Der freie Träger erhält einen Zuschuss auf der Grundlage der für das  Jahr 2001 vereinbarten Platzkosten. Einer angemessenen Erhöhung kann bei Nachweis einer sparsamen Betriebsführung und bei Ausschöpfung aller zumutbaren Einnahmemöglichkeiten auf Antrag zugestimmt werden. Vor Erteilung eines Festsetzungsbescheides erfolgt durch den freien Träger die Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises.

 

4. Bestehende Mietverträge zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und den freien Trägern von KITA´s werden nicht verlängert. Vor Ablauf des Mietvertrages ist ein neuer Mietvertrag anzubieten.

Die Landeshauptstadt Potsdam strebt an, bestehende Mietverträge noch während der Laufzeit so zu ändern, dass Mietzahlungen an die Stadt auf der Grundlage der tatsächlichen Wert- und Nutzungsverhältnisse des Objektes erfolgen. Bei Nichteinigung besitzt der freie Träger Bestandsschutz.

 

5 . Nachfolgende Ziele sind umzusetzen:

- Die Richtlinie als Steuerungsinstrument soll die Voraussetzung dafür schaffen, dass sich die Ausgaben für Kindertagesbetreuung am Durchschnitt der kreisfreien Städte orientieren lassen.

- Angemessene Zuschüsse werden auf der Grundlage von einheitlichen, klar definierten, transparenten Kostenstrukturen zur Sicherstellung des Betriebes der Einrichtung ausgereicht.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  2

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage