24.10.2002 - 4 Richtlinie über die Finanzierung und Leistungss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 24.10.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bereich Jugend
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Schweers weist
darauf hin, dass allen Ausschussmitgliedern eine neugefasste Richtlinie
vorliegt. Die Veränderungen sind fett gedruckt.
Er
erklärt, dass es zum Beschlusstext einen weiteren Punkt gibt und erläutert die
vorliegenden Änderungen.
Herr
Bretz macht darauf
aufmerksam, dass die Kopien der Folien, die dem Protokoll als Anlage beigefügt
wurden, nicht vom amt. Oberbürgermeister unterzeichnet wurden.
Herr
Jakobs weist darauf
hin, dass die Änderungen in die Neufassung eingearbeitet wurden und diese von
ihm unterzeichnet sind.
Frau
Knoblich macht
deutlich, dass der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften die
Richtlinie beschlossen hat. Die Ergänzung des Beschlusstextes um den Punkt 5
hat im Finanzausschuss nicht vorgelegen und konnte daher nicht beschlossen
werden.
Herr
Dr. Schirmer
erklärt, dass die Ergänzungen tragfähige Kompromisslösungen sind. Die
Richtlinie sollte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt beschlossen werden. Dann
sollte erneut geprüft werden.
Herr
Jakobs schlägt vor,
einen Termin festzulegen, um die Erfahrungen mit der Richtlinie auszuwerten.
Frau
Keilholz stellt
folgenden Antrag:
"Die
Verwaltung wird beauftragt, im April 2004 dem Jugendhilfeausschuss über die
Erfahrungen mit der vorliegenden Kita-Finanzierungsrichtlinie zu
berichten."
Herr
Oeter macht
deutlich, dass die Auswertung erst im Juni 2004 erfolgen kann.
Antrag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, im April 2004 dem Jugendhilfeausschuss über die
Erfahrungen mit der vorliegenden Kita-Finanzierungsrichtlinie zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 1
Dem
Antrag wird zugestimmt.
Beschlusstext:
1. Grundlage für die Finanzierung und
Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe ist die
in der Anlage beigefügte Richtlinie, die mit Wirkung zum 01.01.2003 in Kraft
tritt.
2.
Diese Richtlinie
findet unmittelbar Anwendung auf die Finanzierung und die
Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe in der
Landeshauptstadt Potsdam.
3. Für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis
31.12.2002 werden abweichend von der Richtlinie zur Finanzierung von KITA´s in
freier Trägerschaft vom 12.03.1997 (Drucksache Nr. 97/0149/1) folgende
Zuschüsse gewährt:
- Es erfolgt keine
Kostensatzvereinbarung. Der freie Träger erhält einen Zuschuss auf der
Grundlage der für das Jahr 2001 vereinbarten
Platzkosten. Einer angemessenen Erhöhung kann bei Nachweis einer sparsamen
Betriebsführung und bei Ausschöpfung aller zumutbaren Einnahmemöglichkeiten auf
Antrag zugestimmt werden. Vor Erteilung eines Festsetzungsbescheides erfolgt
durch den freien Träger die Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises.
4.
Bestehende
Mietverträge zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und den freien Trägern von
KITA´s werden nicht verlängert. Vor Ablauf des Mietvertrages ist ein neuer
Mietvertrag anzubieten.
Die
Landeshauptstadt Potsdam strebt an, bestehende Mietverträge noch während der
Laufzeit so zu ändern, dass Mietzahlungen an die Stadt auf der Grundlage der
tatsächlichen Wert- und Nutzungsverhältnisse des Objektes erfolgen. Bei
Nichteinigung besitzt der freie Träger Bestandsschutz.
5 . Nachfolgende Ziele sind
umzusetzen:
-
Die Richtlinie als Steuerungsinstrument soll die Voraussetzung dafür schaffen,
dass sich die Ausgaben für Kindertagesbetreuung am Durchschnitt der kreisfreien
Städte orientieren lassen.
-
Angemessene Zuschüsse werden auf der Grundlage von einheitlichen, klar
definierten, transparenten Kostenstrukturen zur Sicherstellung des Betriebes
der Einrichtung ausgereicht.