16.03.2016 - 4.2.1 Pfingstberghang / Villa Henckel - Lösungsvorsch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann FBL 46 Stadtplanung und Stadterneuerung bringt die Vorlage ein. Er stellt die Variante A und Variante B vor. Herr Goetzmann empfiehlt die Zustimmung der Vorlage und somit der Variante B, um langjährige Streits um die öffentliche Zugänglichkeit des Pfingstberghang/ Villa Henckel zu vermeiden.

 

Anschließend bringt Frau Heigl von der Fraktion DIE aNDERE folgenden Änderungsantrag ein:

 

Der Hauptausschuss möge die DS 16/SVV/0079 in der folgenden Neufassung beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf eine mit dem B-Plan konforme und für die Stadt kostenneutrale Lösung hinsichtlich der Parkanlage „Pfingstberghang/Villa Henkel“ hinzuwirken (Grundlage ist der B-Plan Nr. 48 „Am Neuen Garten“).

 

  1. Gespräche zu notwendigen Arrondierungen der Binnengrenze zur privaten Parkanlage sind dahingehend zu führen, dass:

 

- bestehende Diskrepanzen zwischen den Abgrenzungen der Privatparzelle und den B-Plan-Festsetzungen „private Parkanlage“ und „öffentliche Grünfläche“ ausgeräumt werden

 

- eine größtmögliche Nutzbarkeit für die Bevölkerung im Bereich der öffentlichen Parkanlage erreicht wird.

 

Grundlage ist die Anlage 1 „Variante B-Plan (mit Flächentausch und Arrondierung)“.

 

  1. Zur Einhaltung des B-Planes gehört auch die öffentliche Zugänglichkeit der Grün-/Parkfläche. Diese ist durch Verwaltungshandeln sicherzustellen.

 

  1. Die Herstellung der Parkanlage, deren Pflege und Erhaltung ist nicht Aufgabe der Stadt. Eine Beteiligung finanzieller Art wird ausgeschlossen.

 

Der Ausschussvorsitzende fasst die letzten Voten aus dem Ausschussr Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr zusammen und trägt den geänderten Antrag vom 08.03.2016, mit der Streichung des Punkt 4 vor.  

 

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf eine einvernehmliche Regelung zwischen der MDB, der SPSG und der LHP betreffend die Nutzung der Parkanlage „Pfingstberghang/Villa Henckel“ hinzuwirken. Grundlage soll die in Anlage 2 dargestellte Variante B der Flächenabgrenzung zwischen der öffentlich nutzbaren Parkanlage und den privat nutzbaren Teilen des wiederherzustellenden Gartenparks sein.

 

  1. Der hierfür erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 48 „Am Neuen Garten“ hinsichtlich Abgrenzung und Größenverhältnis zwischen öffentlicher und privater Parkanlage wird zugestimmt.

 

  1. Voraussetzung für die einvernehmliche Regelung ist die im Nießbrauchvertrag zwischen der MDB und der SPSG garantierte Übernahme der Investitionskosten für die Bereinigung und Wiederherstellung der Parkanlage sowie für die Erneuerung der Villa Schlieffen durch die MDB.

 

 

  1. Hinsichtlich der laufenden Pflege und Erhaltung kann eine Kostenbeteiligung durch die Landeshauptstadt vorgesehen werden, die unter Haushaltsvorbehalt zu stellen ist. Die Kostenbeteiligung darf höchstens dem Aufwandsanteil auf den öffentlich nutzbaren Flächen entsprechen.

 

  1. In der einvernehmlichen Regelung ist vorzusehen, dass bereits während der Arbeiten zur Wiederherstellung in einem möglichst weiten Umfang die Zugänglichkeit der Parkanlage wieder gewährleistet wird.

 

In der anschließenden Diskussion werden u.a. Fragen zur Fortführung des öffentlichen Verfahrens, wie zukünftig das Einzäunen von weiteren öffentlichen Bereichen verhindert werden kann, was bei einer Ablehnung der Variante B seitens der Vertragspartner passiert und wie groß der Größenunterschied zwischen Variante A und Variante B, gestellt.

 

Die Fragen werden durch Herrn Goetzmann ausführlich beantwortet.

 

Weiterhin stellt Frau Müller die Frage: „War der Stadtverwaltung vor Vertragsabschluss bekannt, dass dort ein Nießbrauchrecht mit diesen Auswirkungen vorgesehen ist?

 

Herr Goetzmann verneint die Frage.

 

Der Ausschussvorsitzende beendet die laufende Diskussion und lässt über den eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

0

 

 

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Anschließend wird über den geänderten Antrag vom 08.03.2016 aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, die Streichung des Punkt 4, abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

 

Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.

 

Abschließend wird über die geänderte Fassung der Beschlussvorlage abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

 

Die geänderte Beschlussvorlage wird angenommen.

 

 

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Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf eine einvernehmliche Regelung zwischen der MDB, der SPSG und der LHP betreffend die Nutzung der Parkanlage „Pfingstberghang/Villa Henckel“ hinzuwirken. Grundlage soll die in Anlage 2 dargestellte Variante B der Flächenabgrenzung zwischen der öffentlich nutzbaren Parkanlage und den privat nutzbaren Teilen des wiederherzustellenden Gartenparks sein.
  2. Der hierfür erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 48 „Am Neuen Garten“ hinsichtlich Abgrenzung und Größenverhältnis zwischen öffentlicher und privater Parkanlage wird zugestimmt.
  3. Voraussetzung für die einvernehmliche Regelung ist die im Nießbrauchvertrag zwischen der MDB und der SPSG garantierte Übernahme der Investitionskosten für die Bereinigung und Wiederherstellung der Parkanlage sowie für die Erneuerung der Villa Schlieffen durch die MDB.
  4. Hinsichtlich der laufenden Pflege und Erhaltung kann eine Kostenbeteiligung durch die Landeshauptstadt vorgesehen werden, die unter Haushaltsvorbehalt zu stellen ist. Die Kostenbeteiligung darf höchstens dem Aufwandsanteil auf den öffentlich nutzbaren Flächen entsprechen.
  5. In der einvernehmlichen Regelung ist vorzusehen, dass bereits während der Arbeiten zur Wiederherstellung in einem möglichst weiten Umfang die Zugänglichkeit der Parkanlage wieder gewährleistet wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=102396&selfaction=print