06.04.2016 - 5.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Gemäß § 22 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) erklärt der Stadtverordnete Kirsch, Fraktionrgerbündnis-FDP seine Befangenheit und nimmt an der Beratung und Abstimmung dieser Vorlage nicht teil.

 

 

Die Ausschüsser Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung und Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ortsbeirat Golm empfiehlt, der Vorlage mit folgender Änderung zuzustimmen.

 

Der Ortsbeirat Golm stimmt der Prioritätenfestlegung mit der Maßgabe zu, dass unverzüglich nach Abschluss des Wettbewerbs- und Beteiligungsverfahrens „Funktionale Mitte Golm“ das Planverfahren für den Bebauungsplan Nr. 147 „Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ in Bearbeitung genommen wird.

 

Unbeschadet der Prioritätenfestlegung sind die für die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlichen ingenieurtechnischen Voruntersuchungen (Variantenuntersuchung Trassenführung, Voruntersuchung Anbindung an Golmer Chaussee) in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen kurzfristig abzusichern.

 

Die Ortsbeiräte Neu Fahrland, Marquardt, Eiche, Uetz-Paaren und Grube haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

Die Ortsbeiräte Groß Glienicke und Fahrland empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ortsbeirat Satzkorn empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.

 

Den Stadtverordneten wurde mit Datum vom 23.03.2016 eine Neufassung der Anlage 2 ausgereicht. Diese beinhaltet den Punkt 1 der Änderungen des Ortsbeirates Golm.

 

Abstimmung:

Die Neufassung der Anlage 2 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Golm empfohlene Änderung im Punkt 2 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2016 bis 2017 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

Unbeschadet der Prioritätenfestlegung sind die für die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlichen ingenieurtechnischen Voruntersuchungen (Variantenuntersuchung Trassenführung, Voruntersuchung Anbindung an Golmer Chaussee) in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen kurzfristig abzusichern.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen