12.04.2016 - 4.8 Flächennutzungsplan-Änderung "Vorgelände Babels...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 12.04.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) bringt die Vorlage ein und informiert anhand einer Planzeichnung über die Änderung im Flächennutzungsplan (FNP) aufgrund der Errichtung eines Sportplatzes (Fußballrasenplatzes) im Vorgelände des Babelsberger Parkes. Der Sportplatz ist durch die Darstellung des Symbols „sportlichen Zwecken dienende Anlage“ bereits im FNP enthalten. Das Symbol ist schematisch zentriert in die Grünfläche gezeichnet. Durch die FNP-Änderung soll die Lage des Sportplatzes räumlich konkretisiert werden, um die Einbindung des Sportplatzes in diesem sensiblen Bereich behutsam zu ermöglichen bzw. dies zu dokumentieren.
Herr Wolfram ergänzt, dass in der STVV im April 2014 der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des FNP gefasst worden ist, der dieses Planungsziel beinhaltet. Zum Aufstellungsbeschluss wurde noch die Bezeichnung „2. Änderung“ verwendet. Das Verfahren soll unter der Bezeichnung FNP-Änderung „Vorgelände Babelsberger Park“ (02/14) fortgeführt werden. Diese Bezeichnung entspricht dem mittlerweile von der Verwaltung entwickelten Standard für die Bezeichnung von FNP-Änderungen.
Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Verfahren 2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vorgelände Babelsberger Park" (Aufstellungsbeschluss vom 07.04.2014 – DS 14/SVV/0279) wird unter der Bezeichnung Flächennutzungsplan-Änderung "Vorgelände Babelsberger Park" (02/14) fortgeführt.
- Die Entwürfe der Flächennutzungsplan-Änderung "Vorgelände Babelsberger Park" (02/14) und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 1). Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,6 MB
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