22.10.2002 - 3.3 Werbesatzung der Stadt Potsdam

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Einbringung des Antrages durch die einreichende Fraktion PDS sowie des Ergänzungsantrages der SPD werden nicht gewünscht.

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) übermittelt die Empfehlung der Verwaltung, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Sie erläutert u.a. die Vorgaben der Bauordnung als rechtliche Grundlage, welche die  Satzungsermächtigung der Kommunen einschränken. So sind in Gebieten, die als WR, WA oder WB einzustufen sind, sowie im Außenbereich Werbeanlagen landesrechtlich an die Stätte der Leistung gebunden. Daneben können Satzungsregelungen für Werbeanlagen nicht nach dem Inhalt der Werbung differenziert werden. D.h. dass eine Beschränkung nur auf den Bereich Kultur wäre nicht möglich; dann müsste auch für andere Arten Werbung zugelassen werden.

Frau Holtkamp erinnert an den bestehenden Auftrag an die Verwaltung zur Überarbeitung der Werbesatzung. Dabei ist im Zusammenhang die Diskussion über Möglichkeiten und Konsequenzen zu führen.

 

Herr Kutzmutz erkundigt sich, über welchen Zeitraum die Prüfung und Überarbeitung der Werbesatzung erfolgen soll.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz ergänzt, dass für die Überarbeitung der Werbesatzung, die zur besseren Überschaubarkeit und Rechtssicherheit erfolgen soll, das Land Fördermittel bewilligt hat, die unter der Voraussetzung der erforderlichen städtischen Kofinanzierung in den Haushaltsjahren 2003 und 2004 zur Verfügung stehen. 

 

Herr Dr. Seidel schlägt die Umwandlung in einen Prüfauftrag vor. Der Antrag 02/SVV/0730 ist durch folgenden Satz zu ergänzen:

Der STVV ist bis Sommer 2003 zu berichten. Ebenso sollte das Wort amtierender gestrichen werden.

 

Herr Jäkel schlägt folgende Änderung zum Antrag 02/SVV/0370 vor:

nach wird beauftragt, ist einzusetzen: im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Werbesatzung zu prüfen, wie die Werbesatzung der Stadt Potsdam so zu verändern ist, dass ... einschl. der Terminstellung zur BE im Sommer 2003.

 

 

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Abstimmung des folgenden gesamt veränderten Beschlusstextes:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Werbesatzung zu prüfen, wie die Werbesatzung der Stadt Potsdam so zu verändern ist, dass städtische Kultureinrichtungen, Kultur-GmbHs und freie Träger sich untereinander öffentlich bewerben dürfen.

Dazu ist der STVV bis Sommer 2003 zu berichten.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der STVV bis zum 30.11.2002 über den Verbleib der Kulturstelen zu berichten, welche in gemeinsamer Finanzierung mit der Fa. Outfit aufgestellt werden sollten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                    9

Ablehnung:                       0

Stimmenthaltung:             0