27.04.2016 - 5.3 Kooperationsvertrag der Landeshauptstadt Potsda...

Beschluss:
vertagt
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Herr Dr. Berg, Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, ist nicht anwesend - damit entfällt das beantragte Rederecht.

 

Herr Jetschmanegg bringt die Mitteilungsvorlage ein und verweist darauf, dass die Bürgerbefragung nicht ausschließlich auf den Parkeintritt abziele, sondern auch die Interessen der Potsdamerinnen und Potsdamer für eine Parknutzung hinterfrage.

 

Frau Dr. Müller bittet um Informationen, wann das Inkrafttreten des Kooperationsvertrages geplant sei; Herr Jetschmanegg erwidert, dass dies spätestens zum Vertragsende des Pflegevertrages vorgesehen sei. Der zugrundeliegende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sieht keine konkrete Terminierung vor.

 

Herr Schüler und Herr Wollenberg regen an, die Befragung zurückzustellen und den Fragenkatalog zu überarbeiten. Der vorgelegte Entwurf suggeriere eine mögliche Einflussnahme für die Landeshauptstadt Potsdam auf die Nutzungsglichkeiten im Park. Es werde der Eindruck erweckt, dass der Schutz des Welterbes keine Rolle spiele; dies sei kein gutes Zeichen.

 

Herr Dr. Scharfenberg wertet die Befragung als Bürgerbeteiligung. Die Bürgermeinung müsse zur Kenntnis genommen werden und in die Diskussion über die Rolle der Gärten und Parks einfließen.

Er regt an, den Parkeintritt eindeutig als solchen zu bezeichnen.

 

Der Oberbürgermeister führt aus, dass der Stiftungsrat beschlossen habe, dass es einen Parkeintritt geben werde. Dieser sei nur so lange ausgesetzt, wie die Landeshauptstadt bereit ist, jährlich 1 Mio. Euro zu zahlen. Die Landeshauptstadt sei nicht in der Position des Akteurs.

 

Herr Finken schlägt vor, die Ergebnisse der Befragung unter anderem für das Leitbild zu nutzen; insbesondere die Nutzung des Parks für Besuche oder als Arbeitsweg sei abzufragen.

Herr Jetschmanegg erwidert, dass im Fragenkatalog die Bereitschaft zur Zahlung eines freiwilligen als auch eines Pflichtbeitrages abgefragt werde. Dem Fragebogen werde ein Anschreiben mit entsprechenden Erläuterungen des Verfahrens und der Einflussmöglichkeit der Landeshauptstadt Potsdam vorangestellt sein.

Der Beteiligungsrat sei involviert und habe sich dafür ausgesprochen, auch Kinder und Jugendliche zu befragen.

 

Auf die Frage von Herrn Kirsch zu den Kosten für das Verfahren, antwortet Herr Jetschmanegg, dass mit maximalen Kosten in Höhe von 10.000,00 Euro gerechnet werde, allerdings beziehe sich diese Zahl auf eine ausschließliche Rücksendung aller Fragebögen per Post; bei der Beantwortung im Onlineverfahren würden die Kosten geringer ausfallen.

 

Der Oberbürgermeister schlägt vor, den Fragebogen zu überarbeiten und diesen zurchsten Hauptausschusssitzung am 11.05.2016 erneut vorzulegen. Auf Bitte von Herrn Schüler wird das Anschreiben ebenfalls vorgelegt.

 

Gegen diesen verfahrensvorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

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Anlagen zur Vorlage