11.05.2016 - 5.2 Kooperationsvertrag der Landeshauptstadt Potsda...

Beschluss:
vertagt
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Der Oberbürgermeister bringt die Vorlage ein und informiert darüber, dass in der als Tischvorlage ausgereichten überarbeiteten Fassung die Anregungen aus der letzten Sitzung des Hauptausschusses aufgenommen wurden.

 

Herr Schüler bestätigt die Aufnahme zahlreicher Vorschläge in den Fragebogen. Trotzdem sehe er noch zwei Probleme: Zum einen müsse die Frage nach dem Parkeintritt mit dem Hinweis verknüpft werden, dass im Falle eines Ausbleibens des Eintrittes jährlich ein größerer Betrag aus den Haushaltmitteln der Landeshauptstadt Potsdam an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) zu zahlen wäre, der an anderer Stelle im Haushalt fehlen könnte.

Zum anderen werde nach Nutzungsmöglichkeiten gefragt, die im Park generell unzulässig sind. Besser wäre es zu fragen, welche Nutzungsmöglichkeiten in Potsdam fehlen bzw. nicht ausreichend vorhanden seien und die Frage der Nutzungsmöglichkeiten in den Parks der Stiftung überlasse.

Herr Wollenberg fügt hinzu, dass bei der Frage nach den Nutzungsmöglichkeiten ergänzt werden müsse, warum diese Frage gestellt werde, obwohl die Landeshauptstadt Potsdam gar keinen Einfluss darauf habe.

 

Herr Finken spricht sich für den Vorschlag von Herrn Schüler aus, auf die Notwendigkeit einer anderweitigen Finanzierung bei der Ablehnung des Parkeintrittes hinzuweisen, währenddessen Herr Kirsch die Meinung vertritt, dass die Stadt sich in Vorgänge einmische, für die sie keine Kompetenzen habe.

 

Herr Krämer bittet darum, die hrlichen rderungen die Stiftung vom Land Berlin und vom Land Brandenburg in dem Anschreiben zum Fragenbogen aufzunehmen.

 

Aufgrund der neuen Änderungswünsche schlägt der Oberbürgermeister vor, dass diese schriftlich eingereicht und in der Hauptausschusssitzung am 25.05.2016 einzeln abgestimmt werden.

Herr Jetschmanegg  erklärt, dass dieses Verfahren eine Verzögerung der Terminschiene zur Folge habe. Des Weiteren führt er aus, dass der Fragebogen und seine Antworten für die Verhandlungen zur Verlängerung des Kooperationsvertrages zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der SPSG genutzt werden können. Da der Kooperationsvertrag noch bis Ende 2018 läuft, sieht der Oberbürgermeister keine Gefahr in der Verzögerung der Terminschiene.

 

Abschließend stellt der Oberbürgermeister das von ihm vorgeschlagene Verfahren zur Abstimmung. Dies wird mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage