19.05.2016 - 3.11 Schopenhauerstraße

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Jäkel bringt den Antrag ein und erläutert ihn.

 

 

Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) weist im Fall der Schopenhauerstraße auf zweckgebundene Fördermittel bis 2027 hin, die unter Umständen zurückgezahlt werden müssten. Zudem würde eine wie hier geforderte verkehrstechnische Untersuchung deutlich den Rahmen eines Prüfauftrages sprengen. In keinem Fall sei die gewünschte Zeitschiene zu halten. Allein die Untersuchung selbst dürfte etwa ein Jahr in Anspruch nehmen. Hinzume eine Ausschreibung für eine notwendige externe Unterstützung, für die man zusätzlich ein halbes Jahr einplanen müsse. Die Verwaltung sehe zudem nach wie vor von einer Öffnung der Schopenhauerstraße ab. Der Auftrag sollte demnach nicht erteilt werden.

 

 

Herr Jäkel erwidert, dass er maximal drei Varianten sehe, die geprüft werden sollen.

 

 

Herr Niehoff untermauert noch einmal seine vorherigen Ausführungen und betont, dass es nicht bei der Untersuchung von drei Varianten bleiben könne, es würden wesentlich mehr werden.

 

 

Herr Jäkel räumt der Untersuchung mehr Zeit ein und ändert den Antrag im Hinblick auf die Vorstellung der Ergebnisse auf November 2017.

 

 

 

Der Vorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine verkehrstechnische Untersuchung in Auftrag zu geben, die verschiedene Szenarien betreffs der Verbindung des nördlichen Teils der Schopenhauerstraße mit dem südlichen Teil der Schopenhauerstraße in unterschiedlichen Varianten der Anbindung der Charlottenstraße beinhaltet.

Dabei sind insbesondere Verlagerungen von Verkehrsströmen, die derzeit den doppelten Umweg über den westlichen Teil der Breiten Straße und den östlichen Teil der Zeppelinstraße befahren, in den südlichen Abschnitt der Schopenhauerstraße quantitativ und qualitativ zu bewerten. Es sind konkrete Betroffenheitsanalysen nach Zahl der Anlieger und Anwohner in den beiden alternativen Straßenzügen gegenüberzustellen. Es sind die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Knoten Breite Straße / Zeppelinstraße und Schopenhauerstraße/Charlottenstraße einschließlich der Durchlassfähigkeit für den ÖPNV zu untersuchen.

Es sind verschiedene Varianten bezüglich der Charlottenstraße von möglicher Abhängung des MIV von der Schopenhauerstraße (mit Wendemöglichkeit) und eingeschränkter Anbindung bis Vollanschluss zu vergleichen, um zumutbare Situationen in der Charlottenstraße sicherzustellen.

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr ist im November 20162017 ein Bericht dazu vorzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

1

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag abzulehnen.