24.05.2016 - 3.4 Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte" , Konkretisi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Engelbrecht stellt anhand einer Präsentation die Vorhaben zum Sanierungsgebiet vor (Anlage 1).

 

Dem Ausschuss liegt ein Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur   

Durchführung einer Einwohnerversammlung vor.

 

 Herr Wollenberg weist darauf hin, dass mit der Umgestaltung die Fachhochschule    verloren geht und kein vergleichbarer Ersatz dafür geschaffen wird. Ein Erhalt der  Fachhochschule wurde mit der Großen Anfrage geprüft, erwies sich laut Verwaltung aber als zu teuer. Er spricht sich dafür aus zu prüfen, ob am Fachhochschulstandort eine Schulnutzung glich re.

 

Frau Engelbrecht berichtet auf Nachfrage von Frau Kulke, dass die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen bei sechs Millionen Euro liegen. Diese Erlöse dienen zur Finanzierung sanierungsbedingter Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Wege, Plätze etc.).

 

Der Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE  mit folgendem Wortlaut wird zur Abstimmung gestellt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Vorfeld der Beschlussfassung zu dieser Vorlage eine Einwohnerversammlung zur öffentlichen Vorstellung und Diskussion der Konkretisierung des Leitbautenkonzeptes durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:2

Ablehnung:2

Enthaltung: 3

 

Der Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE wird abgelehnt,

Der ungeänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. In Konkretisierung des "Integrierten Leitbautenkonzeptes" (DS 10/SVV/0412) soll die weitere städtebauliche Entwicklung der Blöcke III und IV in der Potsdamer Mitte entsprechend der in Anlage 1 dargestellten Blockkonzepte sowie unter Zugrundelegung der Ziele und Leitlinien gemäß Anlage 2 erfolgen.

 

  1. Die für die Ausschreibung/Vergabe der im Treuhandvermögen befindlichen Grundstücke der Blöcke III und IV in der Potsdamer Mitte sind die Allgemeinen Verfahrensgrundsätze gemäß Anlage 3 anzuwenden.

 

  1. Bestandteil der Ausschreibung der im Treuhandvermögen befindlichen Grundstücke in den Blöcken III und IV sind die konkretisierten Vorgaben zu Gestaltung und Nutzung in den Grundstückspässen gemäß Anlage 4.

 

  1. Zur planungsrechtlichen Sicherung der Umsetzung des konkretisierten Leitbautenkonzeptes sind nach § 2 Abs. 1 BauGB für das Quartier III der Bebauungsplan SAN-P 18 „Friedrich-Ebert-Straße/Steubenplatz“ gemäß Anlage 5 und für das Quartier IV der Bebauungsplan SAN-P 19 „Friedrich-Ebert-Straße/Am Kanal“ gemäß Anlage 6 aufzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage