24.05.2016 - 7.2 BuT-Paket - Bürokratiehürden abbauen

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Schulze bringt den Antrag ein. Sie erläutert anhand eines Beispiels der Härtefallregelung für den Zusatzbeitrag für das Essengeld.

 

Frau Müller-Preinesberger weist darauf hin, dass die weitaus überwiegende Mehrheit des Sozialausschusses des Deutschen Städtetages sich dafür ausgesprochen hat, das Bildungs- und Teilhabepaket so beizubehalten.

Der zweite Teil des Antrages würde eine Änderung in der Struktur der Verwaltung der LHP voraussetzen. Nach ihrer Erfahrung ist dies jetzt ein eingespieltes Prinzip, auch wenn nicht 100 % der Betroffenen erreicht werden.

 

Herr Thomann ergänzt, dass das Schulgeld, das durch die Jobcenter ausgezahlt wird, kein Problem darstellt. Die rtefallregelung r den Zusatzbeitrag für das Essengeld ist im Schulverwaltungsamt angesiedelt.

 

Herr Schubert äert seine Zweifel dran, dass dies dann zu einer Verbesserung führt. Es sollte überlegt werden, wie die Information verbessert werden kann, um die Betroffenen zu informieren, wo und wie sie die Mittel beantragen müssen.

 

Frau Eisenblätter hält den Grundtenor des Antrages r gut und richtig, bezweifelt aber, dass damit mehr Kinder erreicht werden. Es sollte mehr Aufklärung und Werbung erfolgen.

 

Frau Basekow kann sich vorstellen, dass Lotsensysteme diese Funktion erfüllen können. Die Hemmschwelle für die Beantragung muss weggenommen werden.

 

Frau Müller-Preinesberger weist darauf hin, dass die Lotsen im Prinzip vorhanden sind. Dies sind die Kitas, Schulen und Sportvereine.

Es gibt in der Verwaltung nur eine Stelle für das Bildungs- und Teilhabepaket. Einzige Ausnahme ist die Härtefallregelung beim Essengeld.

Sie nimmt mit, dass insbesondere zum Beginn des neuen Schuljahres erneut Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit erfolgen muss.

 

Frau Schulze bittet um Abstimmung über den Antrag.

 

Frau Eisenblätter stellt die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich im Städte- und Gemeindebund sowie gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales dafür einzusetzen, dass die derzeit bestehenden bürokratischen Hürden bei der Antragstellung für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket abgebaut werden.

Ziel der vorzunehmenden Änderungen soll vor allem die Einrichtung nur einer Anlaufstelle zur Antragsbearbeitung und -bewilligung für die Antragstellenden auf kommunaler Ebene sein, um die Schulen, Kitas und Horte sowie Vereine zu entlasten.

Dies sollte in der Potsdamer Stadtverwaltung schon jetzt geprüft und Überlegungen für die Einrichtung einer solchen Anlaufstelle vorgenommen werden.

Darüber hinaus sind weitere Möglichkeiten zu erschließen, wie die Zugänglichkeit der Antragsberechtigten  zu den Anträgen erleichtert und Unterstützung bei dem Ausfüllen der Anträge gegeben werden kann

Die Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Sitzung am 14. September 2016 über den Ausgang der Gespräche und das Ergebnis der Prüfung zu informieren.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

0

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=103671&selfaction=print