01.06.2016 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße“, 2. Änderung, Teilbereich Friedrich-List-Straße entschieden (siehe Anlage 3).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße“, 2. Änderung, Teilbereich Friedrich-List-Straße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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