25.05.2016 - 5.2 Kooperationsvertrag der Landeshauptstadt Potsda...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Oberbürgermeister verweist auf die Verabredung in der letzten Sitzung des Hauptausschusses, etwaige Änderungen und Ergänzungen zum Fragenkatalog einzureichen und diese im Hauptausschuss abzustimmen.

 

Die eingegangenen Änderungen und Ergänzungen liegen allen Mitgliedern des Hauptausschusses vor und werden im Einzelnen wie folgt vorgetragen und abgestimmt:

 

Antrag Fraktion  Bündnis 90 /Die Grünen:

Im Anschreiben, Absatz 2,Satz 2

Stifter sind die Bundesrepublik Deutschland, Berlin und Brandenburg.

Korrekturhinweis: Lediglich die Länder Berlin und Brandenburg sind Stifter, der Bund ist lediglich Zuwendungsgeber qua Bundestagsbeschluss.

Empfehlung: "Stifter sind die Länder Berlin und Brandenburg, der Bund ist Zuwendungsgeber."

 

Die vorgeschlagene Formulierung wird von der Verwaltung übernommen.

 

Antrag Fraktion DIE LINKE:

Anschreiben, neuer Satz 6:

Dabei fragen wir Sie bewusst auch Dinge, die gemäß Stiftungsordnung in den Parks nicht erlaubt sind und auf die die Landeshauptstadt Potsdam keinen Einfluss hat.

 

Vorschlag neu zu formulieren: "Dabei fragen wir Sie [...]. Wir wollen jedoch bei den Verhandlungen über einen neuen Kooperationsvertrag mit der Stiftung die berechtigten Interessen der Potsdamerinnen und Potsdamer vertreten und uns dabei auf ein möglichst breites Meinungsbild aus der Bevölkerung stützen können."

 

Der Oberbürgermeister schlägt folgende Fassung vor, da diese Erläuterung die Nachvollziehbarkeit verbessert, aber etwas verkürzt wurde:

 

"Bei künftigen Verhandlungen über einen Kooperationsvertrag soll sich die Landeshauptstadt Potsdam jedoch auf ein glichst breites Meinungsbild der Bevölkerung und ihrer Interessen stützen nnen."

 

Gegen diesen Formulierungsvorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

 

 

Antrag Fraktion  Bündnis 90 /Die Grünen:

Fragen Nr.4, 7 und 10

glichkeiten zum Skaten**

Nutzung des Parks im Winter zum Rodeln undLanglauf**

Angebot an Hundewiesen**

 

Vorschlag: 1. Alle Fragen mit ** werden gestrichen. (das sind die in den Parks unzulässigen Nutzungen, in der Folge müssten dann auch die Hinweise auf unzulässige Nutzungen in den erläuternden Texten gestrichen werden).

 

Der Oberbürgermeister empfiehlt, diesen Vorschlag nicht zu übernehmen.

 

Abstimmung:

Der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen.

 

Antrag Fraktion  CDU/ANW

Frage Nr.11

Nein, der Park muss allen kostenlos zur Verfügung stehen.

 

Änderungsvorschlag: Nein, der Park muss allen kostenlos zur Verfügung stehen. Wir sind bereit, für die Parkpflege auf eine Million Euro oder mehr bzw. auf andere Leistungen aus dem städtischen Haushalt zu verzichten.

 

Der Oberbürgermeister empfiehlt, diesen Vorschlag nicht zu übernehmen, da Verhandlungsspielräume vorab einengt werden.

 

Abstimmung:

Der Vorschlag der Fraktion CDU/ANW wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen.

 

Antrag Fraktion  DIE aNDERE

Abschnitt C

Änderungsvorschlag:1.Hinter den Komplex (C) "Park Sanssouci" ist der Komplex "BUGA-Volkspark" einzufügen, der das Frageraster für die zuvor abgefragten Parks auch für den BUGA-Volkspark übernimmt (ohne Fußnoten).

 

Der Oberbürgermeister empfiehlt, diesen Vorschlag nicht zu übernehmen.

 

Abstimmung:

Der Vorschlag der Fraktion DIE aNDERE wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei einer Ja-Stimme.

 

 

Antrag Fraktion  Bündnis 90 /Die Grünen

Abschnitt D

Änderungsvorschlag: 2. Im einführenden Text zu Komplex D (Eintritt für den Park Sanssouci) wird hinter dem Satz "Der Stiftungsrat hat beschlossen, ... einen pflichtigen Parkeintritt ... einzuführen." eingefügt:

 

"Im Einzelnen soll der vorgesehene Parkeintritt in der Saison von April bis Oktober in der Zeit zwischen 9 und 18 Uhr erhoben werden. Dabei soll eine Tageskarte 2 €, ermäßigt 1 € kosten und es soll eine Jahreskarte zum Preis von 12 €, ermäßigt 6 € angeboten werden. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre soll der Zugang zum Park kostenfrei bleiben."

 

Der darauf folgende Satz erhält folgende Fassung:

"Die Landeshauptstadt Potsdam kann den Parkeintritt dadurch abwenden, dass sie sich der SPSG gegenüber vertraglich verpflichtet, jährlich einen angemessenen Betrag an die SPSG zuzuwenden."

 

Die Fragen 12 und 14 werden gestrichen.

 

Der Oberbürgermeister empfiehlt, diesen Vorschlag nicht zu übernehmen, da Verhandlungsspielräume bereits vorab unnötig einengt werden.

 

Abstimmung:

Der Vorschlag der Fraktion ndnis 90 /Die Grünen wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 3 Ja-Stimmen.

 

 

 

Antrag Fraktion  DIE aNDERE

Abschnitt D

Änderungsvorschlag: Im Komplex (D) "Eintritt für den Park Sanssouci" soll als erste Frage gestellt werden:

Die SPSG hat angekündigt, bei Einführung eines pflichtigen Parkeintrittes 15 Nebeneingänge zum Park Sanssouci zuschließen. Sind Sie damit einverstanden?

o Ja, ich bin mit Einschränkungen in der Zugänglichkeit des Parkes einverstanden.

o Nein, der Park soll weiterhin an allen Stellen zugänglich sein.

 

Der Oberbürgermeister empfiehlt, diesen Vorschlag nicht zu übernehmen.

 

Abstimmung:

Der Vorschlag der Fraktion DIE aNDERE findet mit 7 Ja-Stimmen und bei 7 Nein-Stimmen keine Mehrheit und ist damit abgelehnt.

 

 

Antrag Fraktion  DIE aNDERE

Abschnitt D

Änderungsvorschlag: 3. Hinter dem Komplex (D) "Eintritt für den Park Sanssouci" soll der zusätzliche Komplex "Eintritt für den BUGA Volkspark" eingefügt werden. Dieser soll entsprechend den Formulierungen in 11. - 14. gefasst werden.

 

Der Oberbürgermeister empfiehlt, diesen Vorschlag nicht zu übernehmen.

 

Abstimmung:

Der Vorschlag der Fraktion DIE aNDERE wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Antrag Fraktion  DIE aNDERE

allgemein

4. Die Nummerierung im Folgenden wird redaktionell angepasst.

5. Die Überschrift wird ergänzt "Bürger*innenumfrage zu den

Welterbe-Parks und zum BUGA-Volkspark in Potsdam".

 

Der Oberbürgermeister empfiehlt, diesen Vorschlag nicht zu übernehmen.

 

Abstimmung:

Der Vorschlag der Fraktion DIE aNDERE wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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