28.06.2016 - 4.8 Bebauungsplan Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Dona...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein und geht anhand eines Planes auf die vorgeschlagenen Änderungen ein. Es ist beabsichtigt die veränderten Festsetzungen zum Gegenstand der Abwägung zu machen.

 

 

Herr Jäkel berichtet, dass die Vorlage im KOUL-Ausschuss einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen worden ist.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße / Concordiaweg" entschieden (siehe Anlagen 3A und 3B).
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße / Concordiaweg" ist nach § 4a Abs. 3 BauGB (erneut) öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 6 und 7).
  3. hrend der (erneuten) öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans können nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplans vorgebracht werden (siehe Anlagen 4 und 5).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage