16.06.2016 - 3.2 CO2-neutrale Druckerzeugnisse
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen KOUL (ff)
- Datum:
- Do., 16.06.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Walter bringt den Antrag ein, erläutert ihn und wirbt für Zustimmung.
Er geht auf die im Finanzausschuss am 15.6. vorgenommene Änderung des Punktes 1 des Antrages ein, die er für die heutige Abstimmung übernimmt:
- Alle Druckerzeugnisse, die die Landeshauptstadt Potsdam in der Hausdruckerei erstellen lässt, werden ausschließlich auf Recyclingpapier gedruckt, was keine Einschränkung in Qualität und Optik bedeutet.
Die Landeshauptstadt Potsdam wird den Anteil, der von der Hausdruckerei hergestellten Druckerzeugnisse, schrittweise bis 2018 von derzeit 90 % auf 100 % erhöhen.
Herr Jäkel weist darauf hin, dass die Stadtverwaltung schon jetzt ein sehr hohes Maß an Recyclingpapier verwendet. Er bezweifelt, dass eine hundertprozentige Umstellung möglich sein wird und hält die jetzige Quote für ausreichend. Der Antrag sei damit überflüssig.
Herr Dr. Pokorny (Fachbereich Verwaltungsmanagement) weist auf den bestehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hin, der die Verwendung von Recyclingpapier in Höhe von 90 Prozent vorgibt. Der heute zu verhandelnde Antrag sei also lediglich eine Erweiterung einer bestehenden Regelung. Die Verwaltung habe mit der Vorgabe 100 Prozent grundsätzlich kein Problem, andere Kommunen würden dies auch schaffen. Allerdings gäbe es bestimmte Papierarten, die nicht als Recyclingpapier angeboten würden. Diese könne man aber herausrechnen.
Herr Matz stellt klar, wenn man die 100 Prozent nur durch Herausrechnen bestimmter Papierarten erreiche, solle man doch lieber bei der 90-Prozent-Regelung bleiben. Er fordert einen ehrlichen Umgang mit der Thematik. Zudem hält er 90 Prozent, die von der Verwaltung bereits umgesetzt werden für ausreichend und den Antrag für entbehrlich.
Herr Walter spricht dagegen und weist darauf hin, dass der Antrag schließlich noch mehr enthalte, als die Forderung nach einer hundertprozentigen Verwendung von Recyclingpapier.
Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Erstellung von Druckerzeugnissen für die Verwaltung folgende Auflagen zu berücksichtigen:
- Alle Druckerzeugnisse, die die Landeshauptstadt Potsdam in der Hausdruckerei erstellen lässt, werden ausschließlich auf Recyclingpapier gedruckt, was keine Einschränkung in Qualität und Optik bedeutet.
Die Landeshauptstadt Potsdam wird den Anteil, der von der Hausdruckerei hergestellten Druckerzeugnisse, schrittweise bis 2018 von derzeit 90 % auf 100 % erhöhen.
- Bei der Neubeschaffung oder Ersatzbeschaffung von Druckern oder Druckmaschinen für die Hausdruckerei ist darauf zu achten, dass künftig auch in der Hausdruckerei CO2-neutral produziert werden kann.
- Bei Beauftragung externer Unternehmen für die Herstellung von Druckerzeugnissen der Landeshauptstadt Potsdam ist auf die Beachtung folgender Zertifikate bei der Beauftragung zu achten: FSC, PEFC, EMAS, CO2-neutral.
Die Stadtverordnetenversammlung ist mindestens einmal im laufenden Kalenderjahr über den aktuellen Sachstand bei der Umsetzung zu informieren.