06.07.2016 - 4.1 Bezahlung der Beschäftigten in städtischen Betr...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die schriftliche Beantwortung der Fragen wurde vom Oberbürgermeister am 02. Mai 2016 vorgelegt und in der Sitzung am 03. Mai 2016 wurde die Behandlung der Großen Anfrage bis zur nächstmöglichen Sitzung zurückgestellt.

 

In seinen Ausführungen verweist der Oberbürgermeister darauf, dass die Große Anfrage bekanntermaßen nur rudimentär beantwortet wurde und begründet dies im Folgenden:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam betätige sich wirtschaftlich in vielfältiger Art und Weise im Zuge der Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben, insbesondere auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge städtischer Unternehmen. Dazu bediene sie sich privatwirtschaftlich organisierter Unternehmen, denen sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben einen eigenverantwortlichen Spielraum auch überlassen müsse.

 

Gegenwärtig umfasse das städtische Beteiligungsportfolio insgesamt 48 Unternehmen bzw. Beteiligungen und dazu komme noch der Eigenbetrieb KIS.

 

Die Große Anfrage der Fraktion DIE aNDERE beinhalte 6 Fragenkomplexe mit insgesamt 22 Einzelfragestellungen. Gemäß Kommunalverfassung können Stadtverordnete im Rahmen ihrer originären Aufgabenerfüllung vom Oberbürgermeister Auskunft verlangen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Dieser Anspruch beziehe sich auf die Organkompetenz der Stadtverordnetenversammlung. Ein weiterer Auskunftsanspruch bestehe zur Kontrolle der Verwaltung in allen Angelegenheiten in denen die Verbandskompetenz der Landeshauptstadt Potsdam als Gemeinde gegeben sei.

Gegenstand eines Auskunftsanspruches können jedoch keine internen Vorgänge von Gesellschaften oder Beteiligungen sein und auch nicht Informationen, die der Oberbürgermeister bzw. von ihm entsandte Vertreter erhalten haben.

 

Ein Auskunftsanspruch zur Kontrolle der Verwaltung lasse sich im vorliegenden Fall auch nicht bezüglich der Aufgaben der Beteiligungsverwaltung herleiten, welche ebenso in der Kommunalverfassung geregelt seien.

 

Die Große Anfrage betreffe nicht den dort geregelten Aufgabenkreis, sondern stellt auf interne Vorgänge und Daten städtischer Unternehmen und Beteiligungen ab. Die angefragten Unternehmensdaten bzw. Informationen würden der Verwaltung nicht vorliegen.

Die Verhandlung von Tarifverträgen bei städtischen Unternehmen und Beteiligungen sei zunächst Angelegenheit der Tarifpartner und werde nicht von der Landeshauptstadt Potsdam verantwortet.

Die Ergebnisse von Tarifverhandlungen und ihre finanziellen Auswirkungen wiederum würden u. a. im Rahmen von Wirtschaftsplanungen in den Unternehmensorganen thematisiert. Darüber hinaus würden wesentliche Unternehmensbeteiligungen über mehrheitlich mit Stadtverordneten besetzte Aufsichtsräte verfügen, welche im Zuge ihrer Rechte und Pflichten Informationen über Tarifthemen erhalten und entsprechende Impulse bei der Überwachung und Beratung der Geschäftsführung geben können. Damit sei es Aufgabe der Aufsichtsräte und nicht der Stadtverordnetenversammlung womöglich darauf Einfluss nehmen zu wollen.

 

Hinsichtlich der Fragestellung zur Umsetzung von Aufträgen der Stadtverordnetenversammlung verweist er auf die entsprechende Mitteilungsvorlage, die dem Hauptausschuss am 25.09.2015 vorgelegt wurde, sowie die  Antwort auf die Kleine Anfrage vom 25.02.2015 und seine Berichterstattung zur Thematik der Azubi-Vergütung im Klinikum am 06. Mai 2015.

Er betont, dass selbst dann, wenn eine Beantwortung möglich wäre, die Verwaltung an die Grenze der Zumutbarkeit und der Verhältnismäßigkeit stoße und der Fraktion DIE aNDERE auch weiterhin angeboten werde, im Gespräch zu diesen Themen zu bleiben.

 

Da die Fragesteller und die Verwaltung hier eine unterschiedliche Rechtsauffassung haben, müsse im Notfall der Rechtsweg beschritten werden.

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion DIE LINKE  ist der Verlauf der Behandlung der Großen Anfrage wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe der Redebeiträge ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

 

  1. Bindungen der städtischen Betriebe an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD)

 

Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) hat vor Jahren die Möglichkeit geschaffen, innerhalb des KAV in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung zu wechseln.

 

  1. Bitte stellen Sie dar, welche städtischen Unternehmen

 

a)      seit wann Mitglied im KAV sind,

b)      wann von welcher in welche Mitgliedschaft gewechselt sind,

c)      welcher Mitgliedschaftsgruppe im KAV angehören und

d)      aus welchen Gründen nicht Mitglied im KAV sind.

 

  1. Welche Verpflichtungen zur Bezahlung der Beschäftigten ergeben sich aus der jeweiligen Mitgliedschaft im KAV?

 

  1. In welchen städtischen Betrieben gelten der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bzw. welche Branchentarifverträge in welchem Umfang?

 

  1. In welchen städtischen Betrieben wird die Bezahlung in Anlehnung an den TVöD oder welche Branchentarifverträge vorgenommen? Auf Grundlage welcher Vereinbarungen oder Beschlüsse erfolgt dies?

 

 

  1. Haustarife in städtischen Betrieben

 

  1. Welche städtischen Betriebe bezahlen ihre Beschäftigten nach einem Haustarif?

 

  1. Wie hoch ist der Haustarif in diesen Betrieben für die einzelnen Berufsgruppen?

 

  1. Wie hoch ist der Haustarif für die einzelnen Berufsgruppen im Vergleich zum TVöD bei gleichen Tätigkeiten?

 

  1. Wie hat sich das Niveau des Haustarifes seit dessen Bestehen im Vergleich zum Niveau des  TVöD entwickelt? (Bitte Zahlen absolut und prozentual angeben.)

 

  1. Wann ist eine Angleichung des Haustarifes an den TVöD vorgesehen?

 

 

  1. Ungleiche Bezahlung innerhalb der städtischen Betriebe

 

  1. Welche Beschäftigten, Betriebsteile, Tochter- und Enkelgesellschaften werden nicht nach dem Haustarif des Gesamtunternehmens (siehe B.) bezahlt? 

 

  1. Bitte legen Sie jeweils dar,

 

a)      warum der Haustarif für diese Beschäftigten, Betriebsteile, Tochter- und Enkelgesellschaften jeweils nicht gilt,

 

b)      ab wann eine Bezahlung nach dem Haustarif erfolgt,

 

c)      auf welcher rechtlichen Grundlage die Vergütung außerhalb des Haustarifes basiert,

 

d)      wieviel Prozent des TVöD die Vergütung beträgt und

 

e)      wieviel Prozent des Haustarifes die Vergütung beträgt.

 

  1. Wie hoch ist in welchen städtischen Betrieben jeweils der Anteil der Beschäftigten, die auf der Basis von Werkverträgen oder Leiharbeitsverträgen bezahlt werden?

 

  1. Wieviel Prozent des TVöD beträgt die Vergütung der gem. Frage 12 Bescftigten jeweils mindestens, höchstens und durchschnittlich?

 

  1. Wieviel Prozent des Haustarifes beträgt die Vergütung der gem. Frage 12 Beschäftigten jeweils mindestens, höchstens und durchschnittlich?

 

 

  1. Geschäftsführergehälter

 

  1. In welchen städtischen Betrieben wurden seit 2010 die Geschäftsführergehälter prozentual stärker erhöht

 

a)      als der Haustarif und

 

b)      als der Durchschnittsverdienst?

 

 

  1. Azubi-Vergütung

 

  1. In welchen kommunalen Unternehmen werden Auszubildende nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bezahlt?

 

  1. In welchen kommunalen Unternehmen werden Auszubildende aus welchen Gründen nicht nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bezahlt?

 

  1. Wie hoch ist die Vergütung für Auszubildende in diesen Betrieben jeweils?

 

  1. Wie hoch ist die Vergütung für Auszubildende in diesen Betrieben prozentual zum TVAöD?

 

  1. Wann ist jeweils die Angleichung der Vergütung an das Niveau des öffentlichen Azubi-Tarifes vorgesehen?
  1. Umsetzung von Aufträgen der Stadtverordnetenversammlung

 

Der Oberbürgermeister soll gem. Beschluss 12/SVV/0479 als Gesellschaftervertreter des Klinikums „Ernst von Bergmann“ auf eine Angleichung der Azubi-Vergütung an das Niveau des TVAöD hinwirken.

 

 

  1. Wann hat der Oberbürgermeister den Geschäftsführer des städtischen Klinikums angewiesen, diesen Auftrag in den Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen umzusetzen?

 

  1. Wie hat der Oberbürgermeister ggf. die Umsetzung des Auftrages geprüft?

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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