06.07.2016 - 9.7 Bebauungsplan Nr. 113 "Pappelallee / Reiherweg"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Fachbereichsleiter Stadtplanung und Stadterneuerung, Herrn Goetzmann, eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Jäkel, Faktion DIE LINKE, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 16/SVV/0393 in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 113 “Pappelallee/Reiherweg“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

  1. Das Bebauungsplanverfahren ist unter Bezug auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen (siehe Anlage 3).
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen