06.09.2016 - 4.6 Bebauungsplan Nr. 36-3 "Speicherstadt-Süd" Ände...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein und verweist auf das von der Verwaltung ausgereichte Papier, in welchem vorschlagen wird, das Grundstück des ehemaligen Magazins 12 aufgrund erheblicher rechtlicher Risiken aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes heraus zu lösen. Herr Goetzmann geht detailliert darauf ein. Sofern der Ausschuss den v.g. Empfehlungen folgt, sind folgende Änderungen in der Beratung zu berücksichtigen und in die Beschlussempfehlung aufzunehmen:

Zu Beschlussposition 1 wird die Anlage 3 gegen die Anlage 3 neu ausgetauscht.

 

Ergänzt wird eine Beschlussposition 3 mit folgendem Wortlaut:

 

Der Bebauungsplan ist bis zur öffentlichen Auslegung in seinem Geltungsbereich um das Grundstück des ehemaligen Magazins 12 zu reduzieren, um eine Festsetzung zum Hochwasserschutz zu Magazin 6 zu ergänzen und auf die Variante 1 (Vorzugsvariante) zu beschränken, die Begründung ist entsprechend anzupassen.“

 

Anlage 3 neu (Übersichtskarte)“

 

 

 

Im Rahmen einer anschließenden Diskussion unter Beteiligung von Herrn Jäkel, Frau Hüneke, Herrn Wiggert und Herrn Goetzmann werden die Sicherstellung der öffentlichen Durchwegung, die Unterteilung in Außen- und Innenbereich und die Hochwasserschutzzuordnung angesprochen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage mit den von der Verwaltung eingebrachten Änderungen zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des  Bebauungsplans Nr. 36-3 "Speicherstadt-Süd", ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 3).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36-3 "Speicherstadt-Süd" ist, nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (gemäß Anlage 4 und 5).

 

  1. Der Bebauungsplan ist bis zur öffentlichen Auslegung in seinem Geltungsbereich um das Grundstück des ehemaligen Magazins 12 zu reduzieren, um eine Festsetzung zum Hochwasserschutz zu Magazin 6 zu ergänzen und auf die Variante 1 (Vorzugsvariante) zu beschränken, die Begründung ist entsprechend anzupassen.“

 

 

Zu Beschlussposition 1 wird die Anlage 3 gegen die Anlage 3 neu ausgetauscht.

 

Anlage 3 neu (Übersichtskarte)

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen