19.07.2016 - 3.5 Grundschule in der Heinrich-Mann-Allee

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Rademacher informiert über die Ergebnisse der letzten Arbeitsgruppensitzung zum Schulentwicklungsplan und stellt eine mögliche Änderung des Antrages vor.

 

Herr Sima gibt zu bedenken, dass die neue Raumbedarfsempfehlung ebenfalls mit in die Planung der neuen Schulen einfließen solle, um den neuen Standards gerecht zu werden

 

Frau Rademacher betont, dass Schulen nur nach ihren Bedarfen und nicht nach veralteten Standards zu planen seien. Die neuen Empfehlungen werden daher bereits Berücksichtigung finden.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen werden zur Abstimmung gestellt.

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans beschließt die Stadtverordnetenversammlung, am Standort des Campus beim Humboldt-Gymnasium in der Heinrich-Mann-Allee eine zweizügige dreizügige Grundschule mit Hort und entsprechenden Außen- und Sportanlagen zum Schuljahr 2022/2023 zu errichten.

r die Planung der Baumaßnahme soll durch den KIS eine Machbarkeitsstudie angefertigt werden, um verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung auf dem oben genannten Gelände aufzuzeigen. Dazu gehört auch die Prüfung der finanziellen Auswirkungen. Auf den möglichen Umzug der Comenius-Schule an einen anderen Standort wird folgerichtig verzichtet.

 

 

 

Begründung:

Gemäß § 104 Brandenburgischen Schulgesetz ist die Landeshauptstadt Potsdam als öffentlicher Träger verpflichtet, eine Schule zu errichten, wenn ein Bedürfnis dafür besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet werden kann. Zeitgleich ist der sich daraus ergebende Hortbetreuungsbedarf zu decken.

 

Die Erforderlichkeit dieser zweizügigen dreizügigen Grundschule ergibt sich aus den aktuellen Bevölkerungszahlen und den intensiven Beratungen in der AG Schulentwicklungsplanung sowie der Tatsache, dass sich derzeitig im Planungsraum 601 keine öffentliche Schule befindet. Ferner führen Faktoren wie die verstärkte Integration von Flüchtlingen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie die Veränderung der Bevölkerungsstrukturen zu einer stärkeren Auslastung der Schulen. Der Mehrbedarf an Grundschulplätzen kann in Zukunft nicht wie bisher durch die benachbarten Planungsräume 302, 401 und 602 ausreichend kompensiert werden, daher ist die Errichtung einer Grundschule in dem genannten Planungsraum zwingend notwendig.

 

Durch die Errichtung der Grundschule auf dem Campus Standort beim Humboldt-Gymnasium entsteht eine wohnortnahe Grundschule für die neu errichteten Einfamilienhäuser im Nuthewinkel und den geplanten Mehrfamilienhäusern der ProPotsdam GmbH auf dem Gelände des Tram-Depots und der Tennisplätze. Eine gute Verkehrserschließung durch den ÖPNV liegt schon jetzt vor. Des Weiteren sind Synergieeffekte von Grundschule und Gymnasium zu erwarten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Der Antrag wird geändert beschlossen.