06.09.2016 - 4.3 Schopenhauerstraße

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Jäkel bringt für den Antragsteller folgende neue Fassung des Antrages 16/SVV/0290 ein und begründet diese:

 

Die StVV möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bisher vorliegenden Erkenntnisse bezüglich des Vergleichs der abgekoppelten Schopenhauerstraße mit einer durchgebundenen Schopenhauerstraße in einer Mitteilung an die StVV darzulegen.

 

Es sind die Verkehrsmengen und Fahrtstrecken zwischen Abzweig Breite Straße / Schopenhauerstraße und Luisenplatz im direkten Weg mit der derzeitigen Umwegehrung über die Kreuzung Breite Straße / Zeppelinstraße miteinander zu vergleichen. Es sind die Zahl der Anwohner bzw. Anlieger in dem Abschnitt der Schopenhauerstraße bis zur Charlottenstraße mit der Zahl der Anwohner im Bereich der Umfahrung Breite Straße und Zeppelinstraße bis Luisenplatz zu vergleichen. Es sind die bisher bekannten verkehrlichen und umweltrelevanten Auswirkungen im Vergleich mit der gegenwärtigen Verkehrsführung darzustellen für den angenommenen Fall einer Wiederöffnung der Schopenhauerstraße mit direkter Verbindung von Süd nach Nord und umgekehrt.

 

Die Berichterstattung ist bis März 2017 vorzulegen.

 

 

Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) macht darauf aufmerksam, dass das Thema Öffnung der Schopenhauerstraße bereits im SBV-Ausschuss im rz und im Mai 2016 besprochen worden ist und empfiehlt auch der hier vorliegenden neuen Fassung nicht zu folgen.

 

 

Frau Hüneke bestätigt die Ausführungen von Herrn Niehoff.  Dieser habe bereits beim letzten Mal darauf aufmerksam gemacht, dass die verschiedenen Verkehrsströme im Zusammenhang zu betrachten sind. Zudem sollte auch der städtebauliche Gewinn nicht aufgegeben werden und keine weitere Bindung wichtiger Ressourcen erfolgen. Aus diesem Grund spricht sich Frau Hüneke gegen den Antrag aus.

 

 

Herr Jäkel äert, dass er mit dem Antrag nicht beabsichtige in eine inhaltlich vertiefte Diskussion zu gehen. Von daher sei von der Beauftragung einer verkehrstechnischen Untersuchung Abstand genommen worden und eine Beschränkung auf Vergleichszahlen erfolgt. Die Ermittlung und Vorstellung der erbetenen Informationen sollte für die Verwaltung ohne größere Bindung von Kapaziten bis März 2017 möglich sein.

 

 

Herr Heuer schlägt dem Antragsteller vor, die Informationen auf dem Weg einer Kleinen Anfrage einzuholen. Inhaltlich äert Herr Heuer, dass es umfangreiche Überlegungen zum Zeitpunkt des Baues gegeben habe und macht aufmerksam, dass sich die Gesamtmenge des Verkehrs anders verteilen würde. Ebenso sei die Frage der Erlebbarkeit der historischen Innenstadt zu berücksichtigen und sollte nicht aufgegeben werden. Auch der Umweltsaspekt sei zu beachten. Herr Heuer spricht sich ebenfalls dafür aus, den Antrag abzulehnen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die neue Fassung des Antrages 16/SVV/0290 zur Abstimmung:

 

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Neue Fassung des Antragstellers

 

 

Die StVV möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bisher vorliegenden Erkenntnisse bezüglich des Vergleichs der abgekoppelten Schopenhauerstraße mit einer durchgebundenen Schopenhauerstraße in einer Mitteilung an die StVV darzulegen.

 

Es sind die Verkehrsmengen und Fahrtstrecken zwischen Abzweig Breite Straße / Schopenhauerstraße und Luisenplatz im direkten Weg mit der derzeitigen Umwegeführung über die Kreuzung Breite Straße / Zeppelinstraße miteinander zu vergleichen. Es sind die Zahl der Anwohner bzw. Anlieger in dem Abschnitt der Schopenhauerstraße bis zur Charlottenstraße mit der Zahl der Anwohner im Bereich der Umfahrung Breite Straße und Zeppelinstraße bis Luisenplatz zu vergleichen. Es sind die bisher bekannten verkehrlichen und umweltrelevanten Auswirkungen im Vergleich mit der gegenwärtigen Verkehrsführung darzustellen für den angenommenen Fall einer Wiederöffnung der Schopenhauerstraße mit direkter Verbindung von Süd nach Nord und umgekehrt.

 

Die Berichterstattung ist bis März 2017 vorzulegen.“

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

1

 

Damit empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

 

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Anlagen