14.09.2016 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 36-3 "Speicherstadt-Süd" Ände...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage mit der Ergänzung um einen Punkt 3 (die den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse und Ortsbeiräte“ ausgereicht wurde) und einer neuen Anlage zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr vorgeschlagene Ergänzung um einen Punkt 3 mit folgendem Wortlaut:

 

3.Der Bebauungsplan ist bis zur öffentlichen Auslegung in seinem Geltungsbereich um das Grundstück des ehemaligen Magazins 12 zu reduzieren, um eine Festsetzung zum Hochwasserschutz zu Magazin 6 zu ergänzen und auf die Variante 1 (Vorzugsvariante) zu beschränken, die Begründung ist entsprechend anzupassen.“

 

wird

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Die so geänderte Beschlussvorlage, einschließlich der neuen Anlage 3 wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der räumliche Geltungsbereich des  Bebauungsplans Nr. 36-3 "Speicherstadt-Süd", ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 3 - neu).

 

2.      Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36-3 "Speicherstadt-Süd" ist, nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (gemäß Anlage 4 und 5).

 

3.      Der Bebauungsplan ist bis zur öffentlichen Auslegung in seinem Geltungsbereich um das Grundstück des ehemaligen Magazins 12 zu reduzieren, um eine Festsetzung zum Hochwasserschutz zu Magazin 6 zu ergänzen und auf die Variante 1 (Vorzugsvariante) zu beschränken, die Begründung ist entsprechend anzupassen.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen