11.10.2016 - 4.10 Bebauungsplan Nr. 7 "Innenbereich" (OT Groß Gli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein und informiert, dass die Einleitung des Änderungsverfahrens auf Wunsch eines Sportvereines, ein altes Trafohaus als Vereinshaus nutzen zu können, vorgenommen wurde. Das Haus befindet sich auf einer Fläche, die im Bebauungsplan Nr. 7 Innenbereich“ als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt ist. Ziel der Änderungsplanung ist deshalb die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung des Gebäudes und des Grundstücks für gemeinnützige Zwecke.

 

 

Der Ortsbeirat Groß Glienicke hat sich mit der Vorlage befasst und diese einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 

Herr Blaser ergänzt, dass der Ausbau des Parkplatzes ebenfalls Gegenstand des Verfahrens sei.

 

 

Herr Goetzmann antwortet auf Nachfrage, dass die Prüfung, wie dem Verein Lösungsmodelle zur Verfügung gestellt werden können, noch nicht geklärt sei. Die Finanzierung des Bauleitplanverfahrens trägt die Stadt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 7 “Innenbereich“ (OT Groß Glienicke) ist im Teilbereich An der Sporthalle nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 1. Änderungs- und Ergänzungsverfahren zu ändern und zu ergänzen (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

  1. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 7. „Innenbereich“, 1. Änderung und Ergänzung erst im weiteren Aufstellungsverfahren erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage