11.10.2016 - 4.11 Änderung der Geschäftsordnung des Gestaltungsra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein und führt aus, dass sich der Gestaltungsrat intern, aber auch in einer Verständigung mit Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr am 19.7.2016, intensiv mit der Frage beschäftigt habe, mit welchen Modifikationen in der Ausrichtung und Verfahrensweise des Gremiums es erreicht werden kann, die Akzeptanz der kritisch-konstruktiven Beratung von Bauvorhaben zu erhalten bzw. neu zu gewinnen, die öffentliche Wirkung von Baukultur-Fragen wieder zu stärken und die Wahrnehmung der Qualitätsdiskussion auch in städtebaulichen Projekten zu verbreitern. Im Ergebnis wird eine Anpassung der Geschäftsordnung des Gestaltungsrates vorgeschlagen. Die Änderungen sind der beigefügten Synopse im Detail zu entnehmen.

 

 

Frau Hüneke bestätigt die Ausführungen von Herrn Goetzmann und äert ihr Bedauern, dass die Sitzungen nicht mehr öffentlich stattfinden sollen. Frau Hüneke bringt folgenden Ergänzungsantrag ein:

Der OBM wird beauftragt, gegenüber dem Land eine Gesetzesnovelle zu initiieren, die es den Kommunen ermöglicht, in besonderen Stadtgebieten die öffentliche Beratung im Gestaltungsrat zur Pflicht zu machen.“

 

 

Frau Reimers würde es begrüßen, wenn die Bauherren ihre Vorhaben dem Gestaltungsrat in einem zeitigeren Entwicklungsstand vorstellen würden.

 

 

Herr Kirsch hinterfragt den Nutzen einer gesetzlichen Verankerung. Es sollte auf Freiwilligkeit gesetzt werden und der Gestaltungsrat sollte mit Qualität punkten.

 

 

Herr Eichert bestätigt, dass die Qualifizierung der Arbeit wichtig sei, um eine Steigerung der Motivation zu erreichen. Er regt an, in der Geschäftsordnung im § 4 (6) das Wort „ausgewählte“ zu streichen.

 

 

Herr Goetzmann erläutert, weshalb eine Auswahl der Themen für die Behandlung im Gestaltungsrat sinnvoll sei.

 

 

Herr Eichert kann der Intention des Ergänzungsantrages von Frau Hüneke folgen, regt jedoch eine Modifizierung der Formulierung an.

 

 

Frau Reimers betont, dass die Hauptintention in der Beratung des Bauherren liege und empfiehlt zu dem Ergänzungsantrag, das Wort „öffentlich“ heraus zu nehmen. Die fachliche Diskussion müsse erfolgen, jedoch nicht in der Öffentlichkeit.

 

 

Herr Berlin hinterfragt, was besondere Stadtgebiete wären?

 

 

Herr Goetzmann antwortet, dass dies nicht im Gesetz stehen würde, sondern nur die Ermächtigung gebe, dass die Stadt selbst festlegt, welche Stadtgebiete besonders wären. Er bestätigt, dass es in anderen Bundesländern solche Verpflichtungen zur Beratung im Gestaltungsrat o.ä. gebe.

 

 

Herr Tomczak schlägt vor, den Ergänzungsantrag zu einem späteren Zeitpunkt als gesonderten Antrag zu stellen.

 

 

Diesem Vorschlag folgt Frau Hüneke und zieht den Ergänzungsantrag zurück.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage in ungeänderter Fassung zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung des Gestaltungsrates der Landeshauptstadt Potsdam, beschlossen am 07.04.2010 (10/SVV/0045), wird gemäß Anlage 1 geändert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage