11.10.2016 - 4.12 Städtebaulicher Vertrag zur baulichen Entwicklu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein und erinnert, dass nach dem Ergebnis der Grundstücksausschreibung des Landes für die Liegenschaft des ehemaligen Landtags auf dem Brauhausberg mit den Beteiligten einvernehmlich ein Qualifizierungsverfahren verabredet worden ist, um ein der besonderen Lage entsprechendes qualitativ hochwertiges Konzept für die mögliche ergänzende Neubebauung zu erreichen. Das Ergebnis dieses Verfahrens, ein städtebaulich-architektonisch herausragender Entwurf des Büros Bruno Fioretti Marquez, hat zu Abweichungen gegenüber den Vorgaben für die städtebauliche Entwicklung, die Gegenstand der Beschlussfassung 14/SW/0145 waren, geführt. Das Ergebnis des Gutachterverfahrens ist bereits im Juli im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr vorgestellt worden.

Der zur Umsetzung des Konzeptes geschlossene städtebauliche Vertrag ist deshalb unter den Vorbehalt einer Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung gestellt worden.

 

 

Auf Rückfragen von Herrn Wiggert , Frau Hüneke und Herrn Kirsch geht Herr Goetzmann ein. Er informiert, dass die Vertragsverhandlungen zum Erschließungsvertrag noch laufen. Dafür sei eine Baugrunduntersuchung erforderlich. Hinsichtlich der Werterhöhung des Grundstücks ist keine Verpflichtung zur Gegenleistung zur Bereitstellung sozialer Infrastruktur im Städtebaulichen Vertrag geregelt worden, da die Entwicklung des Standortes (Wohnbebauung) auf der Grundlage des § 34 BauGB erfolgt und damit ein Kopplungsverbot verbunden sei.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Städtebaulichen Vertrag zur baulichen Entwicklung des Grundstücks Am Havelblick 8 (Alter Landtag) vom 29.06.2016 wird zugestimmt; die damit bewirkte Weiterentwicklung der Planungsziele aus dem Beschluss 14/SVV/0148 wird gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3

 

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Anlagen zur Vorlage