11.10.2016 - 4.13 Straßenbaubeitragssatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schenke (Bereich Grün-und Verkehrsflächen) bringt die Vorlage ein und erläutert, dass nach der jetzigen Straßenbaubeitragssatzung Grundstückseigentümer im Außenbereich für den Ausbau von Straßen, insbesondere beim Bau von Radwegen, zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden. Betroffen sind davon überwiegend Landwirte. Diese Grundstückseigentümer haben bei den Anhörungen bisher regelmäßig widersprochen. In der nun vorliegenden geänderten Satzung wird der straßenbaubeitragsrechtliche Anlagebegriff durch den erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagebegriff ersetzt. Dies ist gestützt auf die oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung möglich. Insbesondere führt diese Änderung dazu, dass künftig für Radwege oder Straßen, die vollständig im Außenbereich verlaufen, eine Beitragspflicht entfällt.

 

 

Die Nachfrage von Frau Hüneke wird beantwortet.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam (Straßenbaubeitragssatzung)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage