11.10.2016 - 4.8 Leitlinie für die Werbung im Innenstadtbereich

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Eichert bringt den Antrag ein und erläutert die Zielstellung einer Grundlagenerarbeitung für eine ansprechende Gestaltung der Werbung aufbauend auf der Werbesatzung.

 

 

Herr Goetzmann berichtet, dass die Verwaltung auf der Grundlage der Brandenburgischen Bauordnung Regelungen für verschiedene Teilbereiche des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Potsdam erarbeitet habe, ebenso für den im Antrag angesprochenen Bereich der Innenstadt. Darin sind alle im Antrag gewünschten Regelungen enthalten. Als problematisch erweist sich jedoch die Umsetzung im Zusammenhang mit der Kontrolle der Einhaltung der Regelungen der Werbesatzung. In dem Augenblick, wo die Bauaufsicht mit behördlichen Mitteln Missstände verfolgt, wird dies als „Übermaß des Eingreifens“ bewertet. Es ist auch nicht gelungen Einigkeit in der AG Innenstadt zu erzielen. Herr Goetzmann macht aufmerksam, dass es zudem in dem zuständigen Bereich Bauaufsicht an den erforderlichen Kapazitäten fehlt, um lückenlos gegen sämtliche Verstöße gegen die entsprechenden Regelungen vorgehen zu können. Aktuell werden aus Sicht der Verwaltung die personellen Kapazitäten aufgrund der erheblichen Rückstände r die Bearbeitung von Bauantragsverfahren benötigt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende informiert, dass der KOUL-Ausschuss die beiden Antragspunkte getrennt abgestimmt habe. Punkt 1 ist abgelehnt worden, dem Punkt 2 wurde einstimmig zugestimmt.

 

Die Rückfrage des Ausschussvorsitzenden, ob der Antragsteller auf den 1.Punkt verzichten könne, verneint Herr Eichert. Mit einer getrennten Abstimmung sei er einverstanden.

 

 

Nach kurzer Verständigung erfolgt die Abstimmung der beiden Anstriche getrennt:

 

          eine verbindliche Leitlinie auf der Grundlage der Werbesatzung für die Bewerbung von Handel und Gastronomie (wie z.B. Werbeträger, Aufsteller) im Innenstadtbereich der LHP in Abstimmung mit den Verbänden und Vertretungen der Betroffenen zu erstellen. Festzulegen ist darin eine Koordinierungsstelle für die Durchführung, Kontrolle und Genehmigung.

 

Abstimmungsergebnis: 1/2/4 damit abgelehnt

 

          zu prüfen, ob die Werbesatzung in allen Bereichen der LHP wie z.B. dem Luftschiffhafen den tatchlichen Anforderungen entspricht.

 

Abstimmungsergebnis: 6/0/1

 

Damit ergibt sich im Ergebnis folgendes Votum:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis Mitte 2017,

 

          eine verbindliche Leitlinie auf der Grundlage der Werbesatzung für die Bewerbung von Handel und Gastronomie (wie z.B. Werbeträger, Aufsteller) im Innenstadtbereich der LHP in Abstimmung mit den Verbänden und Vertretungen der Betroffenen zu erstellen. Festzulegen ist darin eine Koordinierungsstelle für die Durchführung, Kontrolle und Genehmigung.

 

          zu prüfen, ob die Werbesatzung in allen Bereichen der LHP wie z.B. dem Luftschiffhafen den tatchlichen Anforderungen entspricht.

 

 

Dem Hauptausschuss ist im Januar 2017 ein Zwischenbericht vorzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1