06.10.2016 - 3.4 Leitlinie für die Werbung im Innenstadtbereich

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Rietz bringt den Antrag ein und erläutert ihn. Er bittet um Zustimmung.

 

 

Herr Beck führt aus, dem Punkt eins des Antrages aus Verwaltungssicht nicht zustimmen zu können, da die hier enthaltenen Forderungen bereits geregelt würden. Er hält die vorhandenen Regelungen für die Bewerbung von Handel und Gastronomie für ausreichend. Das Problem liege hier mehr in der Durchsetzung, die sich schwierig gestalte, und nicht in unzureichender Reglementierung. Der zweite Teil der Forderung des Antrages steht bei der Verwaltung bereits auf der Agenda. Hierzu könne im 1. Quartal 2017 berichtet werden.

 

 

Herr Rietz erkundigt sich, ob es aktuell Gespräche mit den entsprechenden Gewerbetreibenden gibt.

 

 

Herr Beck verweist auf zahlreiche Gespräche, die jedoch die Akzeptanz für die Verwaltung in dieser Angelegenheit nicht gefördert hätten.

 

 

Herr von Osten-Sacken sieht den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

 

Herr Jäkel hält den Punkt eins des Antrages aufgrund der vorhandenen Werbesatzung für entbehrlich. Dem Punkt zwei könne man zustimmen.

 

 

Herr Rietz bittet um Einzelabstimmung der beiden im Antrag enthaltenen Forderungen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt beide Punkte des Antrages einzeln zur Abstimmung.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis Mitte 2017,

 

eine verbindliche Leitlinie auf der Grundlage der Werbesatzung für die Bewerbung von Handel und Gastronomie (wie z.B. Werbeträger, Aufsteller) im Innenstadtbereich der LHP in Abstimmung mit den Verbänden und Vertretungen der Betroffenen zu erstellen. Festzulegen ist darin eine Koordinierungsstelle für die Durchführung, Kontrolle und Genehmigung.

 

 

Der Punkt wird mit 2:2:3 Stimmen abgelehnt.

 

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis Mitte 2017,

 

zu prüfen, ob die Werbesatzung in allen Bereichen der LHP wie z.B. dem Luftschiffhafen den tatsächlichen Anforderungen entspricht.

 

Dem Hauptausschuss ist im Januar 2017 ein Zwischenbericht vorzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0