06.10.2016 - 3.12 Abfallgebührensatzung 2017

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage erfolgte im vorherigen TOP 3.11.

 

Auf Rückfragen zur Kalkulation geht Frau Kluge (Fachbereich Ordnung und Sicherheit) ein. Zudem weist sie darauf hin, dass ab dem kommenden Jahr die Ummeldegebühr wieder eingeführt werde.

 

 

Herr Jäkel bringt den Änderungsantrag ein und begründet ihn. Er bittet um Zustimmung.

 

Die StVV möge beschließen:

 

In Paragraf 1 Gebührentatbestand der Satzung wird in Absatz (7) nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

Ein einmaliger Wechsel der Behältergestellung oder des Entleerungsrhythmus je Grundstück und Kalenderjahr bleibt gebührenfrei.

 

 

Herr Piest unterstützt den Änderungsantrag ausdrücklich.

 

 

Frau Kluge erläutert, dass zeitnah die Potsdamerinnen und Potsdamer angeschrieben würden mit dem Hinweis, noch bis Jahresende Ummeldungen kostenlos vornehmen lassen zu können.

 

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

 

Die StVV möge beschließen:

 

In Paragraf 1 Gebührentatbestand der Satzung wird in Absatz (7) nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

Ein einmaliger Wechsel der Behältergestellung oder des Entleerungsrhythmus je Grundstück und Kalenderjahr bleibt gebührenfrei.

 

Er wird einstimmig angenommen.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung)

 

Mit dem geänderten Absatz (7) des § 1 Gebührentatbestand der Satzung:

(7) Die Erstgestellung von Abfallbehältern bei Neuanmeldung eines

Grundstückes sowie die Abholung der gesamten Abfallbehältergestellung bei Abmeldung eines Grundstückes sind gebührenfrei, ebenso die Erstgestellung einer Biotonne. Ein einmaliger Wechsel der Behältergestellung oder des Entleerungsrhythmus je Grundstück und Kalenderjahr bleibt gebührenfrei. r jeden weiteren Wechsel der Behältergestellung von Rest- und Bioabfallbehältern nderung der Behälteranzahl-/größe, des Entleerungsrhythmus, des Voll-/Teilservices) auf dem Grundstück wird eine Behälterwechselgebühr erhoben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage