05.10.2016 - 4.1.1 Trichinenuntersuchung - Afrikanische Schweinepe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.1
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW KOUL
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 05.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Thomann – FBL Soziales und Gesundheit bringt den Antrag ein. Mit dem Antrag sollen die Kosten für die Trichinenuntersuchung durch die LHP übernommen werden, die derzeit durch die Jäger nach dem Abschuss von Schwarzwild zu tragen sind. Ziel ist, Jägern einen Anreiz über die finanzielle Entlastung für eine Erhöhung der Abschusszahlen beim Schwarzwild zu schaffen, um die Gefahr einer Ausbreitung der ASP durch ein Ausdünnen der Population zu verringern. Herr Thomann weist darauf hin, dass die Krankheit sich schnell ausbreitet und aktuell bereits in Polen aufgetreten ist.
Anschließend ergänzt Herr Rietz, dass das Land ein Handeln für erforderlich hält und plädiert für die Zustimmung des Antrags.
Der Vorsitzende gibt den Hinweis, dass der Antrag wie folgt angepasst werden muss:
Ab dem 01.08.2016 01.11.2016 wird für das auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erlegte Schwarzwild der Altersklassen 0 und 1 der eingereichte Wildursprungsschein als Antrag auf Gebühren- und Auslagenbefreiung von der Trichinenuntersuchungsgebühr gewertet.
Diesem Antrag ist pauschal für die nächsten zwei Jahr stattzugegeben.
In der anschließenden Debatte werden u.a. Fragen hinsichtlich der Quantifizierung der Wirksamkeit der Gebührenübernahme durch die LHP nach zwei Jahren gestellt und durch Herr Thomann beantwortet.
Der Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen.
Die geänderte Vorlage wird angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Ab dem 01.08.2016 01.11.2016 wird für das auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erlegte Schwarzwild der Altersklassen 0 und 1 der eingereichte Wildursprungsschein als Antrag auf Gebühren- und Auslagenbefreiung von der Trichinenuntersuchungsgebühr gewertet.
Diesem Antrag ist pauschal für die nächsten zwei Jahr stattzugegeben.