13.10.2016 - 6.1 Suchtprävention für Kinder und Jugendliche

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Schmolke erklärt sich für befangen und wird an der Beratung nicht teilnehmen.

 

Herr Harder bittet die AG nach § 78 SGB VIII als Einbringer des Antrages zu streichen. Er bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Herr Schubert teilt mit, dass ab Januar 2016 intensiv in der Verwaltung über die Ausschreibung beraten wurde. Am 17.05.2016 wurde ein Gespräch mit der AWO und Chill out e.V. geführt, in dem dargestellt wurde, dass es eine europaweite Ausschreibung geben wird.

Am 14.06.2016 und am 23.06.2016 gab es  jeweils eine Information im Ausschuss r Gesundheit, Soziales und Inklusion und im Jugendhilfeausschuss, dass eine Ausschreibung durchgeführt wird. Danach gab es in den Ausschüssen keine weiteren Informationen. Dies ist juristisch zwar korrekt, war aber in diesem Fall aber aus politischer Sicht ein Fehler.

 

Herr Dr. von Miller (Arbeitsgruppe Vergabeservice) erläutert, dass die Ausschreibung notwendig war, da die Leistungen die die LHP vergibt, keine Zuwendungen, sondern öffentliche Aufträge sind. Diese sind in einem Vergabeverfahren zu vergeben. Es wird ein europaweites Verhandlungsverfahren durchgeführt. Er erläutert kurz das Verfahren. Mit drei bis nf geeigneten Anbietern wird ein Gespräch geführt. Im Ergebnis der Gespräche werden die Bieter dann aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

Das Verfahren hat am 22.09.2016 begonnen. Bis zum 02.11.2016 sind noch Änderungsmöglichkeiten im Verfahren gegeben. Dies ist auch im laufenden Verfahren noch möglich. Das Verfahren würde sich damit aber verzögern. Es sind aber im Verfahren auch Verzögerungszeiträume eingeplant.

 

Herr Kosubeck (FB Soziales und Gesundheit) gibt anhand einer Powerpoint-Präsentation Erläuterungen zum Verfahren. Er weist darauf hin, dass ausgebildetes Fachpersonal gesucht wird. r vorhandene Sprachkompetenzen und Migrationshintergrund der Mitarbeitenden bei der Suchtprävention werden Pluspunkte vergeben, da sich dies positiv auf die Kommunikation mit Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete auswirkt. Ein Ausschlusskriterium ist dies nicht. Des Weiteren erklärt er, dass es eine personelle Besserstellung bei der Suchtprävention geben soll.

 

Herr von Miller erklärt, dass derzeit die Finanzierung über Zuwendungsbescheide erfolgt, also als pauschale Förderung. Jetzt wird ein klarer Auftrag mit Abrechnungszielen erteilt. Es steht nicht mehr die allgemeine Förderung eines Zuwendungsempfängers im Vordergrund, sondern die marktkonforme Bezahlung eines Dienstleistersr konkret zu erbringende Dienstleistungen. Diese fallen unter vergaberechtliche Regelungen.

 

Herr Harder fragt, wie schnell ausgeschrieben werden muss. Wer entscheidet, ob bereits für 2017 ausgeschrieben werden muss, oder ob es ausreichend ist, für 2018 auszuschreiben. Er fragt, wer die Vergabekriterien festgelegt hat. Inhaltliche Kriterien haben seiner Meinung nach hier keine Beachtung gefunden. Des Weiteren bittet er um eine Aussage, warum die Suchtprävention in Lose geteilt werden musste.

 

Herr vor Miller erklärt, dass spätestens ab dann ausgeschrieben werden muss, wenn die Verwaltung feststellt, dass eine Veränderung erfolgen muss. Darauf muss entsprechend reagiert werden. Die Aufgaben mussten konkreter beschrieben werden und somit musste sofort ausgeschrieben werden. Die Verwaltung ist zu rechtmäßigem Handeln verpflichtet.

Sollte sich abzeichnen, dass die Leistungserbringung nicht zum Januar 2017 erfolgen kann, sondern erst abrz 2017, erfolgt r diesen Zeitraum eine freihändige Vergabe.

In der Vergangenheit wurde kritisiert, dass 100 Prozent nach Preis vergeben werden. Jetzt sind qualitative Kriterien aufgenommen.

 

Frau Dr. Böhm betont, dass die  Leistungsbeschreibung ein Bestandteil der Ausschreibung ist. Die Kriterien sind durch alle Bieter zu berücksichtigen.

 

Herr Dr. von Miller erklärt, dass öffentliche Auftraggeber zur Ausschreibungen  in Losen verpflichtet sind.

 

Frau Dr. Böhm ergänzt, dass dies nicht ausschließt, dass dies am Ende bei einem Bieter zusammenläuft.

 

Herr Ströber  spricht das zweistufige Verfahren an und fragt, welche Alternative es gibt. Er fragt, ob in die Kriterien auch Ziele enthalten, oder Strategien, Methoden und Netzwerkarbeit. Ihm wäre eine Kooperation zum Jugendhilfebereich wichtig. Dies wurde nicht dargestellt.

 

Herr von Miller erklärt, dass bei Erfahrung mit Arbeitskreisen und Gremien ein Zusatzpunkt gegeben wird.

 

Frau Dr. Böhme erklärt, dass hier lediglich die Übergruppe definiert werden konnte.

 

Herr Dr. von Miller erklärt, dass ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren und das Verhandlungsverfahrenglich sind. Wobei das Verhandlungsverfahren den größtmöglichen Spielraum gibt. Aufgrund der Komplexität und der wahrscheinlich erforderlichen Verhandlungsnotwendigkeit hat sich die Landeshauptstadt Potsdamr das Verhandlungsverfahren entschieden. Hier kann der geeignetste Bieter ausgesucht und die Verhandlung geführt werden.

Herr Dr. von Miller erklärt, dass die erste Hürde im Verfahren die Eignung der Bieter darstellt. Danach werden die die drei bis fünf geeignetsten Bieter ausgesucht. Ab diesem Zeitpunkt geht es nur noch um die Leistungskriterien, also die auftragsbezogenen Dinge.

 

Herr Wollenberg merkt an, dass die Leistungsbeschreibung aus seiner Sicht eine Schwäche aufweist, da sie nicht die Konzeptqualität beschreibt.

Er unterbreitet folgenden Verfahrensvorschlag: Die Leistungsbeschreibung und die Matrix sollten nochmal angesehen werden.

 

Frau Frehse-Sevran spricht sich für ein transparentes Verfahren aus.

 

Herr Kosubeck verweist auf das Rahmenkonzept, dass durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Dieses ist die Arbeitsgrundlage.

 

Herr Schubert schlägt vor, zu einem Treffen einzuladen, wenn der Antrag beschlossen wird und die beiden Vertreter/innen benannt sind.

 

Herr Kolesnyk stellt die Drucksache zur Abstimmung.

 

Reduzieren

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

  1. Im Auswahlverfahren zur Suchtprävention ist in der Auswahlkommission zu benennen:

- mindestens ein(e) von der Fachbereichsleitung entsendete Vertreter/-in des Fachbereichs

- zwei vom Jugendhilfeausschuss gewählte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass der Jugendhilfeausschuss mindestens einmal im Jahr unter Hinzuziehung von geeigneten Vertreter/-innen des Fachbereichs Soziales und Gesundheit über die Entwicklungen im Bereich Suchtprävention für Kinder und Jugendliche informiert wird.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass der Bereich Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in künftigen Jugendhilfeplänen der Landeshauptstadt Potsdam ausreichend berücksichtigt wird. Die Ressourcen zur Suchtprävention sind im Jugendförderplan der Landeshauptstadt Potsdam auszuweisen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

11

 

Reduzieren

Anlagen