21.11.2002 - 3 Satzungsbeschluss zur 2. (vereinfachten) Änderu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Do., 21.11.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Holtkamp bringt die
Vorlage ein und gibt Erläuterungen.
Sie weist
darauf hin, dass der SBW-Ausschuss in seiner Sitzung am 12.11.2002 folgenden
Änderungsantrag beschlossen hat:
"Die
erforderlichen Mittel für Grünflächen müssten durch den zuständigen Fachbereich
zu gegebener Zeit in den Haushalt eingestellt werden, voraussichtlich
2004."
Herr
Lehmann weist
darauf hin, dass der SBW-Ausschuss in seiner Sitzung am 12.11.2002 folgenden
Änderungsantrag beschlossen hat der durch den RSOU-Ausschuss übernommen werden
sollte:
"Die
erforderlichen Mittel für Grünflächen müssten durch den zuständigen Fachbereich
zu gegebener Zeit in den Haushalt eingestellt werden, voraussichtlich
2004."
Herr
Jäkel verweist auf
ein Schreiben des Bürgervereins Bornim vom 19.11.2002 an den amt. OBM bezüglich
des Standortes Bürgerhaus Bornim.
Hier wird
darauf hingewiesen, dass gegenüber dem zu Zeit noch gültigen B-Plan eine
Änderung der Zweckbestimmung mit Ausschluss von Sportanlagen erfolgt. Dies
beschränkt die Möglichkeiten der Entwicklung des Bürgerhauses.
Frau
Holtkamp erklärt,
dass in der alten Planung ein Schulstandort vorgesehen war, der derzeit aber
nicht mehr erforderlich ist. Jetzt ist soziale Nutzung angedacht, wobei
Sportnutzung durchaus zulässig ist.
Frau
Reiß fragt, welche
Nutzung auf der Fläche für soziale Zwecke ausgeschlossen wird.
Frau
Holtkamp erklärt,
dass die Nutzung relativ offen ist. Es sind soziale Einrichtungen aller Art
zulässig. Reine Sportnutzung ist allerdings nicht gestattet.
Herr
Stephan fragt, ob
aufgrund dieses Beschlusses auch weiterhin möglich ist, im Bürgerhaus Bornim
die Minigolfanlage zu errichten.
Er weist
darauf hin, dass der Bauantrag für die Minigolfanlage noch nicht bearbeitet
wurde.
Frau
Holtkamp bietet an,
dies auszuwerten und dem Protokoll als Anlage beizufügen.
Frau
Geywitz macht
darauf aufmerksam, dass im Punkt 14 der Stellungnahmen der Fachbereiche durch
den Fachbereich Umwelt und Natur darauf hingewiesen wurde, dass im Zusammenhang
mit der Ableitung des Niederschlagswassers auch der Ersatzbau des Schöpfwerkes
Tyroler Graben erforderlich ist.
Herr
Bolze erklärt, dass
dies lediglich ein Hinweis darauf ist, dass das Schöpfwerk nicht gebaut werden
konnte, da entsprechende Haushaltsmittel für 2002 nicht eingestellt wurden. Für
2003 werden die Mittel erneut angefordert. Es muss darauf geachtet werden, dass
wenn hier gebaut wird, auch das Schöpfwerk gebaut werden muss.
Änderung
in den finanziellen Auswirkungen (vorletzter Absatz geändert):
Die
erforderlichen Mittel für Grünflächen müssten durch den zuständigen Fachbereich
zu gegebener Zeit in den Haushalt eingestellt werden, voraussichtlich 2004.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 1
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Beschlusstext:
1. Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger
und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen
Auslegung der 2. (vereinfachten) Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 „Bornim-Hügelweg"
entschieden (gemäß Anlage 1a bis 1c).
2. Die 2.
(vereinfachte) Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 "Bornim-Hügelweg"
wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung
wird gebilligt.
+
Änderung in den finanziellen Auswirkungen (vorletzter Absatz geändert):
Die
erforderlichen Mittel für Grünflächen müssten durch den zuständigen Fachbereich
zu gegebener Zeit in den Haushalt eingestellt werden, voraussichtlich 2004.