21.11.2002 - 4 Neufassung "Stadtordnung"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Do., 21.11.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Kluge bringt die
Vorlage ein und gibt Erläuterungen.
Herr
Jäkel stellt
folgenden Änderungsantrag:
§3 (4)
wird gestrichen und durch einen Verweis auf die Werbesatzung ersetzt.
§ 4
(3) und § 8 (4) sind zu streichen.
Im §
10 ist der 2. und der 3. Satz zu streichen.
Im §
16 (1) sind die Punke 4, 9, 24, 29 und 30 zu streichen.
Herr
Hugler kann sich
teilweise dem Änderungsantrag von Herrn Jäkel anschließen. Die Begriffe
fahrlässig und vorsätzlich sollten konkretisiert werden.
Der § 8
(5) sollte gestrichen werden und die Probleme so gelöst, dass dies nicht mehr
notwendig ist.
Frau
Geywitz weist
darauf hin, dass es hier vorrangig um das zur Schau stellen von Tieren geht.
Frau
Laabs macht
deutlich, dass die Stadtordnung sozialunfreundlich ist. Sie umfasst insgesamt
33 Ordnungswidrigkeiten.
Sie
bringt folgenden Änderungsantrag ein:
Die §§
3 (2); 3 (3) b, 3 (3) c, 3 (4), § 4 (3), § 6 (2) 2. Absatz, § 8 (4), § 10 sowie
die dazugehörenden OWi-Tatbestände § 16 (1) Nr. 1, 3, 4, 5, 9, 19, 24, 28, 29,
30, werden ersatzlos gestrichen.
In §
16 (1): "Ordnungswidrig handelt wer vorsätzlich oder fahrlässig" ...
werden die Worte oder fahrlässig gestrichen.
Frau
Geywitz übernimmt
formal den Änderungsantrag, da Frau Laabs kein Mitglied des Ausschusses ist.
Herr
Lehmann weist
darauf hin, dass die Regelungen erforderlich sind. Er sieht die Stadtordnung
durchaus positiv. Es ist vieles klar geregelt und Begriffe klar definiert.
Er fragt,
ob die Baumscheiben durch den Anlieger zu reinigen und zu pflegen sind oder ob
die Stadt diese pflegen muss.
Des
Weiteren fragt er, wieviel Personal derzeit und auch perspektivisch für die
Kontrolle der Einhaltung der Stadtordnung zur Verfügung steht.
Er fragt,
ob man sein Fahrzeug auf der privaten Garagenzufahrt oder einer versiegelten
Fläche auf dem Grundstück waschen darf.
Herr
Stephan betont,
dass seines Erachtens nach die Stadtordnung eine Überregulierung darstellt.
Frau
Reiß begrüßt die
neue Satzung grundsätzlich und bringt folgenden Änderungsantrag ein:
§ 8 (3)
"... höchstens zwei Meter lange ..." ist zu streichen.
§ 8 (5)
ist zu streichen.
§ 16 (1)
Punkt 23 "... höchstens zwei Meter lange ..." ist zu
streichen.
Frau
Kluge weist darauf
hin, dass diese Regelungen erforderlich sind, da sich das Zusammenleben nicht
von allein regelt. So sind z.B. beim Musizieren auf der Straße 30 Minuten dass,
was auch den Anliegern zuzumuten ist.
Zur
Leinenpflicht ist zu sagen, dass derzeit im gesamten Stadtgebiet die Hunde an
der Leine zu führen sind. Dies wird durch die neue Stadtordnung auf besondere
Zentren begrenzt.
Das
Fütterungsverbot für wildlebender Tiere gilt vorwiegend für Wildschweine,
Ratten und Tauben.
Herr
Bolze erklärt, dass
wildlebende Tiere nicht auf die Versorgung durch den Menschen angewiesen sind.
Durch die Fütterung werden die Lebensgewohnheiten der Tiere geändert. Er macht
auch deutlich, dass durch das Futter, das nicht gefressen wird, Ratten
angezogen werden.
Frau
Kluge macht
außerdem darauf aufmerksam, dass das Plakatieren lediglich dann untersagt es,
wenn keine Genehmigung vorliegt.
Zu den
Anliegerpflichten erklärt sie, dass die Baumscheiben dazu gehören und durch den
Anlieger zu pflegen sind.
Die
sichtbare Nummerierung ist erforderlich, dass z.B. der Rettungsdienst das
betreffende Haus ohne große Verzögerung finden kann.
Zum
Verbot des Bettelns mit Tieren ist zu sagen, dass hier nicht das Betteln oder
Sammeln von Spenden untersagt werden soll, sondern das zur Schau stellen von
Tieren aus Gründen des Tierschutzes.
Herr
Bolze erklärt, dass
beim Waschen von Fahrzeugen das Eindringen von Schadstoffen in das Grundwasser
vermieden werden soll.
Frau
Kluge berichtet,
dass im Außendienst derzeit 25 Mitarbeiter tätig sind. Zu den Begriffen
vorsätzlich und Fahrlässig wird dem Protokoll eine Begriffserklärung beigefügt.
Herr
Lehmann kann einige
Änderungsanträge nicht nachvollziehen, da es bereits seit 1995 eine
Stadtordnung gibt, die jetzt lediglich präzisiert wurde.
Herr
Henning weist
darauf hin, dass das Land Brandenburg weitergehende Regelungen erlassen hat.
Frau
Kluge macht
deutlich, dass es hier um Verhaltensregeln geht, die definiert werden. Dies
soll ein Hilfswerk für die Bürger der Stadt sein.
Frau
Geywitz schlägt
vor, über die in den Änderungsanträgen betroffenen Paragraphen einzeln
abzustimmen.
Dem
Vorschlag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
§ 3 (2)
ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3
Ablehnung: 3
Stimmenthaltung: 0
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.
Änderungsantrag:
§ 3 (3) b
ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 3
Stimmenthaltung: 1
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.
Änderungsantrag:
§ 3 (3) c
ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3
Ablehnung: 1
Stimmenthaltung: 2
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
§ 3
(4) ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 1
Ablehnung: 3
Stimmenthaltung: 2
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.
Änderungsantrag:
§ 3
(4) ist zu streichen und zu
ersetzen durch den Verweis auf die Werbesatzung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 1
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
§ 4 (3)
ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 1
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
§ 6 (2)
2. Absatz ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 1
Ablehnung: 5
Stimmenthaltung: 0
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.
Änderungsantrag:
§ 8 (3)
"... höchstens zwei Meter lange ..." ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 1
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
§ 8 (4)
ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3
Ablehnung: 3
Stimmenthaltung: 0
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.
Änderungsantrag:
§ 8 (5)
ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 1
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
§ 10 ist
zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 1
Ablehnung: 4
Stimmenthaltung: 1
Der Änderungsantrag
wird abgelehnt.
Änderungsantrag:
§ 10 Satz
2 und 3 sind zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 2
Stimmenthaltung: 0
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
§ 16 (1)
"... oder fahrlässig ..." ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 3
Stimmenthaltung: 1
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.
Änderungsantrag:
§ 16 (1)
Punkt 1 "...oder fahrlässig ..." ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 4
Stimmenthaltung: 0
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.
Änderungsantrag:
§ 16 (1)
Punkt 3 ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3
Ablehnung: 3
Stimmenthaltung: 0
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.
Änderungsantrag:
§ 16 (1)
Punkt 4 ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 1
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
§ 16 (1)
Punkt 5 ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 1
Dem Änderungsantrag
wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
§ 16 (1)
Punkt 9 ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 1
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
§ 16 (1)
Punkt 19 ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 1
Ablehnung: 3
Stimmenthaltung: 2
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.
Änderungsantrag:
§ 16 (1)
Punkt 23 "... höchstens zwei Meter lange ..." ist zu
streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
§ 16 (1)
Punkt 24 ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 3
Stimmenthaltung: 1
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.
Änderungsantrag:
§ 16 (1)
Punkt 25 ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 1
Stimmenthaltung: 0
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
§ 16 (1)
Punkt 28 ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 4
Stimmenthaltung: 0
Der Änderungsantrag
wird abgelehnt.
Änderungsantrag:
§ 16 (1)
Punkt 29 ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 1
Stimmenthaltung: 1
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
§ 16 (1)
Punkt 30 ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 1
Stimmenthaltung: 1
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Beschlusstext:
Ordnungsbehördliche
Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gebiet der
Landeshauptstadt Potsdam.
+
Änderungen
§ 3
(3) c ist zu streichen.
§ 3
(4) ist zu streichen und zu ersetzen durch den Verweis auf die Werbesatzung.
§ 4
(3) ist zu streichen.
§ 8
(3) "... höchstens zwei Meter lange ..." ist zu streichen.
§ 8
(5) ist zu streichen.
§ 10
Satz 2 und 3 sind zu streichen.
§ 16
(1) Punkt 4 ist zu streichen.
§ 16
(1) Punkt 5 ist zu streichen.
§ 16
(1) Punkt 9 ist zu streichen.
§ 16
(1) Punkt 23 "... höchstens zwei Meter lange ..." ist zu streichen.
§ 16
(1) Punkt 25 ist zu streichen.
§ 16
(1) Punkt 29 ist zu streichen.
§ 16
(1) Punkt 30 ist zu streichen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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737 kB
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