21.11.2002 - 8 Straßenreinigungsgebührensatzung für die Landes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Ordnungund Sicherheit
- Datum:
- Do., 21.11.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau
Kluge bringt die
Vorlage ein und gibt Erläuterungen.
Frau
Geywitz weist
darauf hin, dass der Hauptbahnhof nicht in der Kalkulation enthalten ist. Sie
wird einen entsprechenden Antrag einbringen.
Herr
Jäkel betont, dass
die Kostenentwicklung aus seiner Sicht nicht vertretbar ist. Er wird einen
entsprechenden Antrag einbringen, da einige Straße ungeschickt der
Reinigungsklasse zugeordnet sind.
Frau
Kluge macht
deutlich, dass jede Reinigungsklasse extra betrachtet werden muss. Sie weist
darauf hin, dass die als Tischvorlage ausgereichten Zahlen nur Vermutungen
sind, keine wirklichen Aussagen.
Herr
Lehmann weist
darauf hin, dass hier auch überlegt werden muss, wie die Gebühren vor den
Bürgern begründet werden. Er kann der Gebührensatzung zustimmen.
Herr
Stephan hält die
Gebühren für nicht vermittelbar. Er fragt, wie die Preise zustande kommen.
Eventuell müssen die Reinigungsleistungen neu ausgeschrieben werden.
Frau
Kluge erklärt, dass
eine Kostenherabsetzung nur durch Heruntersetzen der Leistungen erfolgen kann.
Eine Neuausschreibung der Leistung ist nicht möglich, da 1991 ein 20jähriger
Vertrag mit der STEP geschlossen wurde, an den die Stadt gebunden ist.
Die Stadt
kann 75 % der entstandenen Kosten umlegen. Aufgrund der derzeitigen
Haushaltssituation ist die Stadt dazu sogar verpflichtet.
Herr
Jäkel betont, dass
die Kosten sich für die Bürger nicht mehr als verdoppeln sollten. Er regt an,
die Zuordnung der Reinigungsklassen zu überarbeiten.
Herr
Lehmann fragt nach
der inneren Verrechnung. Diese betragen laut Vorlage ein Fünftel der
Gesamtkosten.
Frau
Kluge erklärt, dass
die innere Verrechnung in der Anlage 2 des BAB aufgelistet ist. Sie wird dem
Protokoll beigefügt.
Herr
Henning appelliert
an den Grundsatz der Gebührengerechtigkeit
Frau
Kluge weist darauf
hin, dass dies nur durch Verteilung der Flächen in andere Reinigungsklassen
möglich ist. Dann muss auch das Straßenverzeichnis als Bestandteil der
Straßenreinigungssatzung geändert werden.
Herr
Hugler stellt
folgenden GO-Antrag: Ende der Debatte.
Frau
Kluge macht
deutlich, dass es die Gewissheit, dass alle Wünsche berücksichtigt werden,
nicht gibt.
Frau
Geywitz weist
darauf hin, dass eine Kostengegenüberstellung von 2002 und 2003 hätte erfolgen
müssen.
Sie
schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, bis zur Sondersitzung der StVV am
18.12.2002 eine überarbeitete Gebührensatzung vorzulegen.
Frau
Kluge weist
nochmals darauf hin, dass auch das Straßenverzeichnis geändert werden muss.
Frau
Reiß beantragt, den
Beschluss auszusetzen.
Herr
Lehmann stellt
folgenden Antrag:
Die
Vorlage wird bis zur nächsten Ausschusssitzung am 12.12.2002 vertagt.
Die
Verwaltung überarbeitet bis dahin die Gebührensatzung.
Die
Vorlage wird in der vorliegenden Form abgelehnt.