24.11.2016 - 5.2 Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Elsaßer (FB Kinder, Jugend und Familie) stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation die Kita-Bedarfsplanung 2016/2017 vor. Dabei geht sie auf die Grundlage der Berechnung ein und erklärt die Berechnung der Planungsquoten.

 

Herr Wernicke (FB Kinder, Jugend und Familie) erläutert die Berechnung des Bedarfs. Er macht dabei deutlich, dass das Ist-Angebot dem Maximalbedarf angenähert werden soll.

 

Herr Otto fragt, ob es Auswirkungen auf die Zahl der Anmeldungen durch die Änderung der Elternbeitragssatzung gibt.

 

Frau Elsaßer nimmt an, dass dadurch die Zahl der Anmeldungen gestiegen ist.

 

Frau Dr. Müller verweist auf die Planungsziele und fragt, wo die Platzreserven zu finden sind und in welchem Umfang Platzreserven eingearbeitet wurden. Sie erklärt, dass ihr die nicht ordentlich abgestimmte Planung zwischen Schule und Hort Sorge bereitet. Dies erzeugt Lern- und Lebensumstände, die nicht zeitgemäß sind. Des Weiteren fragt sie, welche Planungsinstrumente es gibt, um diese unschöne Situation zu minimieren.

 

Herr Schubert erklärt, dass man im Blick behalten muss, dass alle kurzfristigen Änderungen von Zügigkeiten in den Schulen dazu führen, dass die Bereitstellung von Hortplätzen nicht mehr in angemessenem Rahmen erfolgen kann.

Derzeit wird darüber beraten, wie man sich einer Prognoseplanung nähern kann. Dies wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Frau Dr. Müller betont, dass es in der Verwaltung klare Festlegungen geben muss, was zu tun ist, wenn sich an der Zügigkeit in einer Schule Änderungen ergeben.

 

Frau Elsaßer weist darauf hin, dass im gesamten Jahr 2016 intensiv mit dem Bereich Schule und dem Kommunalen Immobilien Service (KIS) die einzelnen Objekte betrachtet und geprüft wurden, um zu ermitteln welche Möglichkeiten es im Umfeld der Schulen gibt, um die Hortbetreuung sicherzustellen.

Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Schulpflicht, die vorrangig umgesetzt werden muss.

Abschließend macht sie deutlich, dass im Miteinander von Schule und Hort an einem Standort eine gute fachliche Arbeit in Kooperation zwischen Schule und Hort erfolgt.

 

Herr Kolesnyk informiert, dass sich der Ortsbeirat Fahrland ebenfalls mit der vorliegenden Drucksache befasst und folgendes Votum dazu abgegeben hat:

Der Ortsbeirat Fahrland bittet den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam darum, dafür Sorge zu tragen, dass im Ortsteil Fahrland am Standort Gartenstraße/Mühlenring (Eisbergstücke) schon zum 01.09.2018 ein neuer Kindergarten in Betrieb genommen wird und nicht erst Ende 2019, wie in der Kita-Bedarfsplanung 2016/2017 aufgeführt.“

 

Herr Tölke weist darauf hin, dass hier bereits alle Voraussetzungen geschaffen wurden, um dies umzusetzen. Die entsprechende Ausschreibung des Grundstücks ist auf dem Weg. Die genannten Daten in der Anlage stellen keine Festlegung dar. Jede Kita, die früher fertig wird, ist zu begrüßen und wird auch früher in die Finanzierung aufgenommen.

 

Herr Liebe verweist auf einen Einzelfall, in dem die Kinder einer Fahrländer Familie im Potsdamer Süden in Kindertagesstätten untergebracht sind, anschließend fahren die Eltern zur Arbeit nach Berlin. Er bittet die Planungsverantwortlichen in der LHP, den Bevölkerungszuwachs ernst zu nehmen, da Anwohner in Fahrland nicht mit Kita-Plätzen im Ort versorgt werden können.

 

Frau Elsaßer erklärt, dass mit der Planung auf unvorhersehbare Bedarfe reagiert wurde.

 

Herr Kolesnyk stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2016/2017

 

  1.   Gemäß den Planungsquoten (siehe Anlage), unter Berücksichtigung von erstmals prognostizierten Faktoren, ergibt sich ein voraussichtlicher Gesamtbedarf von 18.964 Plätzen in Kindertagesbetreuung im Kita-Jahr 2016/2017 (inkl. Tagespflege und anderen Betreuungsformen) in Potsdam. Der Gesamtbedarf unterteilt sich in 4.570 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 6.886 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt und 7.508 Plätze für Kinder im Grundschulalter.

 

  1.   Gemäß der IST-Erfassung aller Einrichtungen können für das Kita-Jahr 2016/2017 insgesamt 17.286 Plätze in der Landeshauptstadt Potsdam bereitgestellt werden. Diese unterteilen sich in 3.683 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 6.095 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt und 7.508 Plätze für Kinder im Grundschulalter. Dieses Platzangebot wird sichergestellt durch 117 Einrichtungen bei 48 freien Trägern, 7 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi), 4 pädagogisch begleitete Spielgruppen, 2 Eltern-Kind-Gruppen, eine Kurzzeitkinderbetreuung sowie 80 Tagespflegepersonen analog der sozialräumlichen Aufschlüsselung im Bedarfsplan (siehe Anlage).

 

  1.   Das Plus von 1.678 Plätzen, welches sich aus der Differenz aus den im Punkt 1 bezifferten voraussichtlichen Bedarfen an Plätzen und den im Punkt 2 erfassten zur Verfügung stehenden Plätzen errechnet, soll die pflichtige Vorsorge treffen, um auf unvorhersehbare Bedarfe reagieren zu können.

 

  1.   Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt den bedarfsgerechten Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten entsprechend Punkt 1 voranzutreiben. Im Rahmen der Stadtentwicklung sind dazu geeignete Flächen für die Kindertagesbetreuung einzuplanen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

12

Ablehnung:

  0

Stimmenthaltung:

  1

 

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Anlagen zur Vorlage