08.11.2016 - 4.7 Bebauungsplan Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg", ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein und erläutert anhand eines Höhenprofils die Anpassung der maximal zulässigen Gebäudehöhen. Er ergänzt, dass das Landesamt für Denkmalpflege und die Untere Denkmalschutzbehörde der Gebäudehöhenanpassung ausdrücklich zugestimmt haben und geht auf Rückfragen und Hinweise einzelner Ausschussmitglieder, wie der Verschattung von Kleingärten, Ersatzpflanzungen und überbaubaren Grundstücksflächen ein.

 

 

Es wird gebeten, das Höhenprofil der Niederschrift als Anlage beizufügen.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur 1. Auslegung nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 21 „Gewerbepark Babelsberg“, 1. Änderung entschieden (gemäß Anlagen 2A und 2B).

 

  1. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg" ist nach § 4a Abs.3 BauGB  erneut öffentlich auszulegen (Anlagen 3 und 4).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen