08.11.2016 - 4.8 Flächennutzungsplan-Änderung "Sportplatz Lerche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 08.11.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Das beantragte Rederecht wird aufgrund der Abwesenheit des Antragstellers nicht wahrgenommen.
Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) erinnert an die Vorstellung der Variantenprüfung für Sportanlagen in der vergangenen Sitzung. Die einzige noch übrige Variante für die Errichtung eines wettkampfgerechten Fußballplatzes ist die Fläche am Lerchensteig. Das Plangebiet ist aktuell als Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil und einem Symbol Sozialeinrichtung dargestellt. Es ist vorgesehen, im Plangebiet künftig das Symbol „Sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen“ ergänzend darzustellen. Die Umsetzung wäre bis 2019 möglich. Eine Nutzungskonkurrenz besteht nicht. Der Standort am Lerchensteig wird von dem Verein „Potsdamer Kickers“, der den Platz hauptsächlich nutzen wird, mitgetragen. Die AWO betreibt im Plangebiet ein Obdachlosenheim und befürwortet das Projekt. Sie hat in Aussicht gestellt mittels vertraglicher Regelung eine Teilfläche für den Fußballplatz zur Verfügung zu stellen. Die Stadt und die AWO erhoffen sich von dem gemeinsamen Projekt Synergieeffekte. Er soll dem organisierten Breitensport und der Integrationsarbeit zugutekommen. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist möglich.
Es ist beabsichtigt die FNP-Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen und von einer frühzeitigen Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung abzusehen. Gleichwohl werden die im Umfeld des Plangebietes Betroffenen (Anwohner Schneiderweg) frühzeitig über die Planung unterrichtet und das Planvorhaben mit ihnen erörtert. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung, insbesondere zum Lärm- und Artenschutz, durchgeführt.
Herr Jäkel informiert, dass seiner Fraktion ein Schreiben der Anwohner Schneiderweg vorliegt, in welchem alle 7 Anwohnerfamilien das Vorhaben ablehnen.
Herr Blaser hält eine frühzeitige Bürgerbeteiligung für erforderlich.
Auch Herr Hanisch verweist auf das Negativbeispiel in Groß Glienicke. Am Standort Lerchensteig soll eine wettkampftaugliche Sportanlage errichtet werden, jedoch ist die verkehrliche Anbindung schwierig und ein Nachbarschaftsstreit zu erwarten.
Herr Berlin ergänzt, dass der Lärmschutz notwendig sei und verweist auf das Parkplatzerfordernis. Angebote für die Anwohner müsse es geben.
Frau Reimers bringt zum Ausdruck, dass es gleich sei, wo eine Sportplatzanlage errichtet wird. Konflikte mit Anwohnern sind an allen Standorten zu erwarten. Von daher halte sie den Umgang mit den Konflikten für notwendig. Die Bedenken der Anwohner sollten erst genommen und entsprechende Angebote gemacht werden.
Herr Finken bestätigt das Erfordernis von Sportplätzen im Norden. Der Nutzen habe einen hohen Stellenwert. Auch er spricht sich dafür aus, mit den Anwohnern frühzeitig ins Gespräch zu kommen, um ihnen ihre Sorgen zu nehmen.
Herr Wolfram versichert, dass die Direktbeteiligung der Anwohner erfolgen wird. Die Lösung müsse so sein, dass die Lärmschutzverordnung eingehalten wird und die Wohnbebauung geschützt wird. Mit der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung wird erst der Startschuss gegeben. Die Beteiligung der AWO (stellvertretend für die Bewohner) und der Anwohner des Schneiderweges erfolgt, sobald das Konzept vorliegt. Die Diskussion wird transparent geführt und die Vor- und Nachteile benannt. Mit dem Entfall der frühzeitigen Beteiligung ist die stadtweite Beteiligung gemeint.
Hinsichtlich der Parkplatzfrage ist ein Gesamtkonzept zum ruhenden Verkehr auf dem AWO-Gelände zu entwickeln. Mit der Fertigstellung des Sportplatzes mit Funktionsgebäude sei frühestens 2019 zu rechnen, so dass ggf. auch die Möglichkeit den Bustakt zu ändern, infrage käme.
Hinsichtlich der Anregung von Herrn Jäkel, die Ausführungen in Anlage 1 der Vorlage zum Umgang mit den Bürgern und die Einhaltung der Lärmschutzverordnung bereits in den Beschlusstext aufzunehmen, geht Herr Goetzmann auf die formale Seite ein. Er bittet formelle Beschlüsse aus dem Baugesetzbuch nicht mit inhaltlicher Formulierung zu ergänzen. Aus diesem Grunde besteht eine Vorlage aus zwei Teilen. Auf dem Beschlussvorlagendeckblatt werden die formellen Bedingungen festgehalten und in der Anlage 1 inhaltliche Maßgaben. Aus diesem Grunde wird, in Abstimmung mit der Leiterin des Büros der Stadtverordnetenversammlung, im Beschlusstext die Formulierung gemäß Anlagen 1 und 2 verwendet, so dass die Anlagen zum Bestandteil des Beschlusses werden.
Nach weiterer kurzer Verständigung wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Flächennutzungsplan-Änderung "Sportplatz Lerchensteig" (13/16) ist nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB durchzuführen – Aufstellungsbeschluss (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, weil durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (siehe dazu Anlage 1).
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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