29.11.2016 - 4.4 Bebauungsplan Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende informiert aus der Behandlung im KOUL-Ausschuss. Hier ist die Vorlage unter Einbeziehung von Ergänzungsanträgen der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen in geänderter Fassung mit 5/0/1 zur Beschlussfassung empfohlen worden.

 

 

Frau Hüneke bestätigt die Ausführungen von Herrn Jäkel und bringt folgenden Ergänzungsantrag ein.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, am geplanten Schulstandort Waldstadt-Süd einen Architekturwettbewerb durchzuführen. Der Erhalt eines möglichst großen Waldanteils sowie eine ökologische Bauweise sollen dabei maßgebliche Vorgaben sein.“

 

 

Herr Jäkel bringt folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

In der Anlage 2 ist der Punkt Planungsziele zu ergänzen durch den Satz:

 

Es ist ein ausreichender Abstand von Bauflächen zur Eisenbahntrasse sicherzustellen.“

 

 

Frau Reimers erkundigt sich, ob auch in der Waldstadt Alternativstandorte geprüft worden sind.

 

 

Herr Goetzmann berichtet, dass es bei der Suche nach Standorten für eine Grundschule in Babelsberg und einer weiterführenden Schule in der Waldstadt erhebliche Unterschiede gebe. Eine weiterführende Schule müsse nicht ortsabhängig vom Einzugsbereich gefunden werden. Vielmehr würde hier grundsätzlich das gesamtstädtische Thema und die Abstimmung im Verkehrsgerüst Beachtung finden. Geeignet sind jeweils die auswärtigen Enden der schienengebundenen Trassen (Straßenbahn). Anhand einer Folie geht Herr Goetzmann näher auf verschiedene Standorte ein.

 

 

Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage in der vom KOUL-Ausschuss ergänzten Fassung (unter Aufnahme der Ergänzungsanträge der Fraktion DIE LINKE und Fraktion Bündnis90/Die Grünen) zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 142 “Schulstandort Waldstadt-Süd“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß der zum Punkt Planungsziele um den Satz, Es ist ein ausreichender Abstand von Bauflächen zur Eisenbahntrasse sicherzustellen.“ ergänzten Anlage 2 und der Anlage 3).

 

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, am geplanten Schulstandort Waldstadt-Süd einen Architekturwettbewerb durchzuführen. Der Erhalt eines möglichst großen Waldanteils sowie eine ökologische Bauweise sollen dabei maßgebliche Vorgaben sein.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

4

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=106824&selfaction=print