29.11.2016 - 4.7 Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende informiert, dass Herr Kirsch sich als befangen erklärt hat und an der Diskussion und Abstimmung nicht teilnehmen wird.

 

 

Herr Heuer bringt den Antrag ein und verweist auf die mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2014 getroffene Festlegung (wiedergegeben in der Begründung zum Antrag). Deren Umsetzung ist bisher nicht erfolgt.

 

 

Herr Goetzmann macht aufmerksam, dass hier ggf. ein Missverständnis vorliegt. Für die Verwaltung liegt die Betonung auf „ist eine Variantenabwägung im Zusammenhang mit der umweltfachlichen Untersuchung durchzuführen.“ Dies würde im Fortgang des Planverfahrens erfolgen und nicht gesondert, unabhängig vom Plan.

 

Herr Goetzmann ergänzt hinsichtlich der in der Begründung angesprochenen Kleinen Anfrage, dass die weiteren Waldflächen bis zur Kohlhasenbrücker Straße erst in den letzten Monaten weitestgehend geerntet worden sind. Die Ernte erfolgte auf waldgesetzlicher Basis, nicht im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens und auch nicht im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens. Nach Auskunft der Unteren Forstbehörde verstoßen die Baumfällungen nicht gegen das Landeswaldgesetz.

 

 

In dem Augenblick, wo man die Ergebnisse der umweltfachlichen Untersuchung und Variantenabwägung vorliegen hat, wird es möglich, diese in eine Mitteilungsvorlage zu kleiden und den politischen Gremien zur Kenntnis zu geben.

 

 

Herr Heuer kann der Interpretation nicht folgen. Das Wort „zuvor“sst den Eindruck erwecken, dass erst nach der erfolgten Prüfung der Variantenabwägung im Zusammenhang mit der umweltfachlichen Untersuchung das Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes fortgeführt wird.

 

Von daher hält Herr Heuer an seinem Antrag fest und bittet das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes an dieser Stelle so lange zu unterbrechen, bis die Auflagen aus dem Punkt 1 des Aufstellungsbeschlusses erfüllt sind und die entsprechenden Unterlagen zur Variantenabwägung im Zusammenhang mit der umweltfachlichen Untersuchung vorliegen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende informiert, dass der KOUL-Ausschuss den Antrag mit 5/1/0 zur Beschlussfassung empfohlen hat und stellt den Antrag zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan Nr. 140 „Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße“ ist vorläufig einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0