16.11.2016 - 4.1.1 Abfallgebührensatzung 2017
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit KOUL
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 16.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Heuer bringt den Änderungsantrag/die Änderung zum „ 1 (7) der Satzung „Ein einmaliger Wechsel der Behältergestellung oder des Entleerungsrhytmus je Grundstück und Kalenderjahr bleibt gebührenfrei“, welcher durch den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umeltschutz und ländliche Entwicklung zur Beschlussfassung empfohlen wird, ein und stellt diesen zur Abstimmung.
„Die Erstgestellung von Abfallbehältern bei Neuanmeldung eines Grundstücks sowie die Abholung der gesamten Abfallbehältergestelltung bei Abmeldung eines Grundstückes sind gebührenfrei, ebenso die Erstgestellung einer Biotonne. Ein einmaliger Wechsel der Behältergestellung oder des Entleerungsrhytmus je Grundstück und Kalenderjahr bleibt gebührenfrei. Für jeden weiteren Wechsel der Behältergestellung von Rest- und Bioabfallbehältern (Änderung der Behälteranzahl-/größe, des Entleerungsrhytmus, des Voll-/Teilservice) auf dem Grundstück wird eine Behälterwechselgebühr erhoben.
Abstimmung Änderung zu § 1 (7):
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Enthaltung 0
Anlagen zur Vorlage
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