16.11.2016 - 4.1.1 Abfallgebührensatzung 2017

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Heuer bringt den Änderungsantrag/die Änderung zum „ 1 (7) der Satzung  Ein einmaliger Wechsel der Behältergestellung oder des Entleerungsrhytmus je Grundstück und Kalenderjahr bleibt gebührenfrei“, welcher durch den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umeltschutz und ländliche Entwicklung zur Beschlussfassung empfohlen wird, ein und stellt diesen zur Abstimmung.

 

Die Erstgestellung von Abfallbehältern bei Neuanmeldung eines Grundstücks sowie die Abholung der gesamten Abfallbehältergestelltung bei Abmeldung eines Grundstückes sind gebührenfrei, ebenso die Erstgestellung einer Biotonne. Ein einmaliger Wechsel der Behältergestellung oder des Entleerungsrhytmus je Grundstück und Kalenderjahr bleibt gebührenfrei. r jeden weiteren Wechsel der Behältergestellung von Rest- und Bioabfallbehältern (Änderung der Behälteranzahl-/größe, des Entleerungsrhytmus, des Voll-/Teilservice) auf dem Grundstück wird eine Behälterwechselgebühr erhoben.

 

Abstimmung Änderung zu § 1 (7):

 

Zustimmung:  7

Ablehnung:  0

Enthaltung  0

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung)

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Die Drucksache 16/SVV/0538 wird in der geänderten Fassung einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

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Anlagen zur Vorlage