15.11.2016 - 4.4 Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 4.5, Novellierung Kita-Finanzierungsrichtlinie (KitaFR) behandelt.

 

Frau Elsaßer bringt die Vorlagen ein. Sie weist darauf hin, dass die Kita-Betreuung eine pflichtige Aufgabe sei. Hierzu müsse der gesetzliche Rahmen umgesetzt und fortgeschrieben werden. Um weiteren Bedarfen gerecht zu werden, seien verschiedene Faktoren bei der Berechnung des Gesamtbedarfs berücksichtigt worden, wie:

 

-          Asyl- und Flüchtlingsmigration

-            Auslaufen des Betreuungsgeldes

-            Auswirkungen der neuen Elternbeitragssatzung

-            Kita-Einrichtungen können nicht immer zu 100 % ausgelastet werden, aufgrund von:

  • Sanierungen oder umlichen Bedingungen
  • Konzeptionellen Besonderheiten
  • Vorhalten von Plätzen für Geschwisterkinder, etc.

-            schnelleres Bevölkerungswachstum, als es derzeit prognostiziert wird

-            Verschiebung der Altersstrukturen zu Lasten der Krippenplätze

-            ckstellungen vom Schulbesuch

-            Anwahlverhalten der Eltern bei Grundschulen

 

Herr Wollenberg erkundigt sich bezüglich der integrierten Schul- und Kitabedarfsplanung, sowie zur Handhabung der starken Nachfrage des Hortangebotes vonnft- und Sechstklässler.

 

Frau Elsaßer erklärt, dass die Kooperation mit dem Fachbereich Bildung und Sport sehr gut sei. Man treffe sich regelmäßig und verständige sich u.a. zu den räumlichen Bedingungen und Außenflächen der Horte. Jeder neue Hortstandort werde eingehend gemeinsam geprüft. Des Weiteren geht Sie auf die gestiegene Nachfrage der Fünft- und Sechstklässler ein. Diese müssen pro Standort betrachtet werden, um den jeweiligen Schulstandort zu entlasten.

 

Die Vorlagen werden jeweils zur Abstimmung gestellt.

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2016/2017

 

  1.   Gemäß den Planungsquoten (siehe Anlage), unter Berücksichtigung von erstmals prognostizierten Faktoren, ergibt sich ein voraussichtlicher Gesamtbedarf von 18.964 Plätzen in Kindertagesbetreuung im Kita-Jahr 2016/2017 (inkl. Tagespflege und anderen Betreuungsformen) in Potsdam. Der Gesamtbedarf unterteilt sich in 4.570 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 6.886 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt und 7.508 Plätze für Kinder im Grundschulalter.

 

  1.   Gemäß der IST-Erfassung aller Einrichtungen können für das Kita-Jahr 2016/2017 insgesamt 17.286 Plätze in der Landeshauptstadt Potsdam bereitgestellt werden. Diese unterteilen sich in 3.683 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 6.095 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt und 7.508 Plätze für Kinder im Grundschulalter. Dieses Platzangebot wird sichergestellt durch 117 Einrichtungen bei 48 freien Trägern, 7 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi), 4 pädagogisch begleitete Spielgruppen, 2 Eltern-Kind-Gruppen, eine Kurzzeitkinderbetreuung sowie 80 Tagespflegepersonen analog der sozialräumlichen Aufschlüsselung im Bedarfsplan (siehe Anlage).

 

  1.   Das Plus von 1.678 Plätzen, welches sich aus der Differenz aus den im Punkt 1 bezifferten voraussichtlichen Bedarfen an Plätzen und den im Punkt 2 erfassten zur Verfügung stehenden Plätzen errechnet, soll die pflichtige Vorsorge treffen, um auf unvorhersehbare Bedarfe reagieren zu können.

 

  1.   Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt den bedarfsgerechten Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten entsprechend Punkt 1 voranzutreiben. Im Rahmen der Stadtentwicklung sind dazu geeignete Flächen für die Kindertagesbetreuung einzuplanen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Die Vorlage wird ungeändert beschlossen.

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Anlagen zur Vorlage