15.11.2016 - 4.9 Bürgerhaushalt Potsdam 2017 "TOP 20 - Liste der...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Weiberlenn spricht sich gegen die im Antrag formulierte Regelung aus, die auch die Beförderung zu einem vorhandenen Angebot in der Ferienzeit im Rahmen der bestehenden Satzung sicherstellen würde. Dies wäre als freiwillige Leistung außerhalb der Schulzeit, über eine zu beschließende Satzung o.ä., zu regeln, welche von der Schülerbeförderungssatzung nach § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes abzugrenzen wäre.

 

Im Ausschuss besteht Konsens, dass dieser TOP nicht in die direkte Zuständigkeit des Ausschusses fällt und nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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