30.11.2016 - 7.2 Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Nuthestraße

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Dr. Scharfenberg verweist auf den Auftrag, die Lärmbelastung für die Anwohner zu senken und betont, dass er über das vorliegende Ergebnis enttäuscht sei. Da eine Lärmschutzwand nicht realisierbar sei, frage er, was gegen die vorgeschlagene zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbegrenzung spreche.

Herr Goetzmann verweist seinerseits auf die letzten drei Abschnitte der Mitteilungsvorlage und begründet, warum unter diesen Umständen keine ermessensfehlerfreie Entscheidung möglich sei.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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