29.11.2016 - 4.9.5 Bürgerhaushalt Potsdam 2017 "TOP 20 - Liste der...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Frau Hüneke macht aufmerksam, dass das Radwegekonzept fortlaufend fortgeschrieben wird. Aus ihrer Sicht sei der Bürgerhaushaltsvorschlag als Prüfauftrag aufzunehmen.

 

 

Herr Kuppert unterstützt den Antrag in der Ursprungsform.

 

 

Herr Jäkel unterstützt den Antrag insgesamt. Insbesondere befürwortet er den konkret gefaßten zweiten Teil des Antrages, welcher sich auf die Ertüchtigung des Schafgrabens bezieht, den man gleich beschließen könne ohne daraus einen Prüfauftrag machen zu müssen. Darum spricht er sich für eine getrennte Abstimmung der beiden Punkte aus.

 

 

Herr Eichert hält die Trennung für schwierig. Ein Prüfauftrag insgesamt sei jedoch geeignet.

 

 

Auch Herr Heuer spricht sich für einen Prüfauftrag im Paket aus.

 

 

Herr Goetzmann schätzt problematisch ein, dass die Bürgerhaushaltsvorschläge für das Jahr 2017 eingereicht worden sind und zur Umsetzung des letzten Satzes eine Deckungsquelle angegeben werden müsste.

 

 

Der Ausschuss spricht sich mit 2/4/0 gegen die getrennte Abstimmung der einzelnen Absätze aus.

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt:

den folgenden Antrag zur Annahme mit 1 Stimme,

zur Umwandlung in einen Prüfauftrag mit 5 Stimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Fahrradwege sind zukünftig vom motorisierten Verkehr baulich zu trennen.

 

Anzustreben ist ein eigenes Fahrradwegesystem und die Schaffung von kreuzungsfreien (frei von Ampeln, Ein- und Ausfahrten von Autos etc.), stadtteilverbindenden und den Strenverläufen nicht zwingend folgenden Radfahrschnellwegen, z.B. eine Verbindung vom Kirchsteigfeld/Stern in die Stadt (auch der Weg parallel zur L40/Nutheschnellestraße).

 

Darüber hinaus ist die direkte Verbindung zwischen der Geschwister-Scholl- und Zeppelinstraße entlang des Schafgrabens durch das Aufbringen einer neuen Decke zu verbessern und mit weiteren Maßnahmen (Geländer) zu sichern.