07.12.2016 - 5.4 Straßenbaubeitragssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Datum:
- Mi., 07.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Ausschüsse für Finanzen und für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie der Hauptausschuss empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.
Die Ortsbeiräte Golm und Groß Glienicke empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.
Die Ortsbeiräte Neu Fahrland, Eiche, Grube, Uetz-Paaren und Fahrland haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.
Der Ortsbeirat Marquardt empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.
Der Ortsbeirat Satzkorn empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
Eine 75%ige Eigenbeteiligung der Anwohner von Straßen, welche beispielsweise als Sackgasse auf einer Wiese, an einem Wald, einem Feld oder im Außenbereich enden, ist zu hoch angesetzt.
Es gibt in Satzkorn einige Straßen, welche einer atypischen Fallgestaltung unterliegen. Auf Grund geringer Bebauungsdichten entsteht gegenüber städtisch geprägten Lagen eine ungleich höhere finanzielle Belastung der Anwohner in „dörflich geprägten Ortslagen“. Das gewinnt zusätzlich an Bedeutung, wenn an den Rändern dieser Ortslagen Nutzungen entstehen, die gewerblich betrieben werden sollen, jedoch über die bestehenden Innenlagen der Ortsteile erschlossen werden und die dort vorherrschenden Wohnnutzungen im Sinne eines allgemeinen oder reinen Wohngebietes beeinträchtigen. Wenn also eine Straße innerhalb der Ortslage von einem Gebietscharakter in einen anderen wechselt, sind auch nur die Nutzer an der Finanzierung zu beteiligen, für die etwa der Straßenbau, die Straßensanierung oder eine Erschließung eine Vorteilslage darstellt (Verursacherprinzip).
Weiterhin ist zu beachten, dass sich in diesen „dörflich geprägten Ortslagen“ auch die Grundstücke befinden, die vom Anschlussbeitrag befreit sind. Auch hier ist am Gesamtbestand der Grundstücke zu erkennen, dass eine ungleich höhere finanzielle Belastung der Anwohner besteht.
Für diese vorgenannten Sachverhalte ist eine Einzelfallsatzung erforderlich.
Auf Nachfrage der Vorsitzende, wie diese Empfehlung des Ortsbeirates Satzkorn zu werten sei, entgegnet der Fachbereichsleiter Stadtplanung und Stadterneuerung, Herr Goetzmann, dass diese Änderungen andere Inhalte betreffen würde zu denen eine gesonderte Beratung und rechtliche Prüfung erforderlich sei.
Gegen den Vorschlag der Vorsitzenden, die Vorlage in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung zu stellen erhebt sich kein Widerspruch.
Anlagen zur Vorlage
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